Ein 24-Jähriger fuhr mit dem Rad in Richtung Kaiserplatz und streifte kurz nach der Polizei eine Fußgängerin. Beide fielen zu Boden.
Eine 37-jährige Bad Reichenhallerin wurde am Freitagmittag in der Fußgängerzone von einem Fahrradfahrer angefahren und verletzt. Die Unfallstelle befand sich in der Poststraße. Dort ist das Fahrradfahren durch ein Verkehrszeichen erlaubt. Der 24-jährige Fahrradfahrer befuhr die Poststraße vom Rathausplatz in Fahrtrichtung Spitalkirche. Auf Höhe der Hausnummer 21 stieß er dann mit der Fußgängerin zusammen. Beide fielen dadurch zu Boden.
Die Fußgängerin verletze sich durch den Aufprall leicht. Der Fahrradfahrer blieb unverletzt. Der einheimische Fahrradfahrer musste wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt werden. Das Fahrradfahren in der Fußgängerzone ist in diesem Bereich zwar erlaubt, die Fahrgeschwindigkeit muss jedoch an den Fußgängerverkehr angepasst sein. Eine Behinderung oder Gefährdung der Fußgänger muss ausgeschlossen sein.
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