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Sicherheitsreport 2015 der Polizeiinspektion Bad Reichenhall

Der Rückgang der bekanntgewordenen Straftaten setzte sich auch im Jahr 2015 fort. In einzelnen Bereichen stiegen jedoch die Delikte.

Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall ist für den Schutz und die Sicherheit der Bürger in der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall und den umliegenden Gemeinden Anger, Bayerisch Gmain, Piding und Schneizlreuth im mittleren Landkreis verantwortlich. In den fünf Kommunen wurden 2015 gut 32.000 Einwohner gezählt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) des Bayerischen Landeskriminalamtes wurden im Jahr 2015 im Zuständigkeitsbereich der PI Bad Reichenhall – ohne die Zahlen der von der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität festgestellten Delikte und der durch die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein bearbeiteten Straftaten – insgesamt 1.001 Straftaten registriert.

Im Vergleich zum Jahr 2014 mit 1.179 Straftaten ist die Zahl der bekannt gewordenen Delikte um 15,1 Prozent zurückgegangen. Bereits 2014 war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Kriminalität um 10,3 Prozent festgestellt worden.

Aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Bad Reichenhall mit mehr als 17.000 Bürgern und der Mittelpunktfunktion der Großen Kreisstadt für Wohnen, Arbeit, Geschäftsleben, Schule und Ausbildung sowie Freizeitgestaltung liegt der Anteil der im Stadtgebiet begangenen Straftaten am registrierten Gesamtaufkommen zwangsläufig höher als in den umliegenden und überwiegend ländlich geprägten Gemeinden.

Die Kriminalitätsbelastung in den fünf Gemeinden liegt mit knapp 31 Straftaten je 1.000 Einwohner zwei Fünftel unter dem bayerischen Durchschnitt von zirka 50 Straftaten. Geklärt werden konnten 545 von den letztes Jahr verübten 1.001 Delikten; dies ergibt eine Aufklärungsquote von 54,5 Prozent. Die Aufklärungsquote konnte im Jahresvergleich zu 2014 mit 52,8 Prozent um 1,7 Punkte gesteigert werden.

Um ein gutes Fünftel zurückgegangen sind mit 18 Straftaten im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2014 mit 23 Delikten die bekannt gewordenen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Hervorzuheben ist bei der Analyse der Rauschgiftdelikte, dass in fast allen von der Polizeiinspektion Bad Reichenhall bearbeiteten Fällen lediglich sogenannte „weiche Drogen“ wie Marihuana und Haschisch festgestellt worden sind und es sich bei den angezeigten Personen im Regelfall um die Konsumenten illegaler Rauschmittel und nicht um Dealer gehandelt hat.

Es muss in diesem Zusammenhang allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass die Beamten der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein im Rahmen ihrer Kontrollmaßnahmen im Grenzgebiet in Bad Reichenhall und den zum Zuständigkeitsbereich der PI Bad Reichenhall gehörenden Gemeinden weitere 92 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgedeckt haben. Hierzu zählt in erster Linie grenzüberschreitender Rauschgiftschmuggel und -besitz; teils wurde dieser auch bei ortsansässigen Personen festgestellt. Aber auch hier ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Aufgriffe festzustellen (2014: 128 Delikte).

Wie in den Jahren 2013 und 2014 zuvor musste im Jahr 2015 kein Drogenabhängiger sein Leben lassen. 2012 war noch eine Person an den Folgen ihrer Sucht verstorben.

Die Diebstahlsdelikte stellen, wie auch in den Jahren zuvor, mit nahezu 40 Prozent den Hauptanteil an der gesamten Kriminalitätsbelastung dar, sind aber mit 396 Delikten im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr mit 438 registrierten Straftaten um 9,6 Prozent zurückgegangen.

Bei den Ladendiebstählen ist, mit 43 Delikten im Vergleich zum Vorjahr, mit 53 Straftaten eine deutliche Zunahme um knapp 19 Prozent festzustellen. Zur Bewertung dieses Deliktsfeldes ist anzuführen, dass 90,7 Prozent dieser Diebstähle aufgeklärt werden konnten und sich wegen des hohen Entdeckungsrisikos ein Ladendiebstahl für die Täter nicht lohnen dürfte. Zur Aufdeckung dieser Straftaten trugen auch die vermehrte Aufmerksamkeit des Personals und die Überwachung der Geschäfte mit Ladendetektiven bei.

Bei den die Privatsphäre und das Sicherheitsgefühl der Bürger immer besonders negativ beeinträchtigenden Einbruchsdiebstählen in Wohnhäuser und Wohnungen konnte der seit Jahren festgestellte negative Trend gestoppt werden. Letztes Jahr wurden 21 Einbruchsdiebstähle in Wohnungen begangen, 2014 waren es noch 24. Trotz dieser noch relativ hohen Zahl an Einbrüchen muss darauf hingewiesen werden, dass die Wohnungseinbrüche an der Gesamtkriminalität nur einen Anteil von zwei Hundertstel darstellen.

Kraftfahrzeugdiebstähle wurden 2015 vier bekannt, im Jahr zuvor waren acht Kraftfahrzeuge entwendet worden. Die Diebstähle aus bzw. an Kraftfahrzeugen stiegen von 16 im Jahr 2014 auf 23 im letzten Jahr und somit um fast 44 Prozent an. Zur Verringerung dieser Delikte kann nur immer wieder daran appelliert werden, die Präventionshinweise der Polizei ernst zu nehmen, dass Wertgegenstände, Handtaschen, Kameras etc. beim Abstellen der Kraftfahrzeuge vom Fahrzeugnutzer aus dem Kraftfahrzeug entfernt werden sollten, um potenziellen Dieben keine Diebstahlsanreize zu geben.

Das Deliktsfeld Fahrraddiebstahl ging von 113 angezeigten Vergehen im Jahr 2014 auf 87 im vergangenen Jahr (-23 %) zurück. Trotz des Ärgernisses für jeden einzelnen Fahrradinhaber, dessen Fortbewegungsmittel entwendet wurde, ist seit mehreren Jahren eine deutliche Entspannung beim Phänomen Fahrradklau festzustellen. Im Jahr 2009 waren noch 159 Zweiräder gestohlen gemeldet worden.
Sorge bereitet nach wie vor die Tatsache, dass mit einer Quote von 6,9 Prozent auch im letzten Jahr nur sehr wenige dieser Straftaten aufgeklärt werden konnten.
Zur Vorbeugung von Diebstählen und zur Verbesserung der Aufklärungsquote sollte vom jeweiligen Fahrradeigentümer nach dem Kauf eines neuen Fahrrades eine freiwillige Registrierung der Identifizierungsmerkmale bei der Polizei erfolgen, um bei etwaigen polizeilichen Kontrollen oder Meldungen von aufgefundenen Fahrrädern diese anhand der gespeicherten Daten dem rechtmäßigen Eigentümer leichter zuordnen zu können.

Die Gewaltkriminalität, hierzu zählen vor allem gefährliche und schwere Körperverletzungen, daneben Raub, Vergewaltigung und Tötungsdelikte, sank im Jahresvergleich 2014 zu 2015 um zwei Fünftel von 27 auf nur noch 16 Delikte. Die Aufklärungsquote bei diesem Deliktsfeld ist mit über 80 Prozent auch sehr hoch. Dass vier von fünf Tätern überführt werden konnten, ist in erster Linie den Aussagen von Zeugen des Tatgeschehens, daneben aber auch den eingehenden polizeilichen Fahndungsmaßnahmen, Ermittlungen und Spurensicherungen zu verdanken.

Bei den Gewaltdelikten und den anderen im öffentlichen Raum begangenen Straftaten (Straßenkriminalität) ist die Polizei zur Klärung dieser Delikte, die oft im Schutz der Dunkelheit oder an schwer einzusehenden Örtlichkeiten verübt werden, in hohem Maße auf die Mithilfe der Bevölkerung durch Hinweisgebung und Zeugenaussagen angewiesen.

Im Jahr 2015 wurden 118 Sachbeschädigungen gegen privates und öffentliches Eigentum polizeilich aufgenommen, im Jahr zuvor waren es noch 172 Delikte. Der Rückgang beträgt somit ein knappes Drittel an Fällen. Die Aufklärungsquote liegt hier bei 20,3 Prozent. Diese Zahl bedeutet zwar, dass das Entdeckungsrisiko nicht allzu hoch ist; aber jeder, der einer Sachbeschädigung überführt wird, hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch mit zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen zu rechnen.

Wie auch in den Jahren zuvor ließen bei den Vandalismusdelikten oft unbekannt gebliebene Rowdys ihre Zerstörungswut vor allem an Straßenlaternen, Parkbänken, Verkehrseinrichtungen, Hauswänden und geparkten Kraftfahrzeugen aus. Bei letzteren ist im Jahresvergleich mit 53 Delikten im Jahr 2015 zu 79 im Jahr 2014 ein sehr deutlicher Rückgang um ein Drittel festzustellen; die Schäden durch mutwilliges Zerkratzen des Fahrzeuglackes gehen aber oft in die Tausende von Euro.

Die bei der Polizeiinspektion Bad Reichenhall angezeigten Betrugsdelikte gingen im Jahresvergleich 2014 zu 2015 von 130 auf 108 Straftaten 16,9 Prozent zurück. Unter den Betrugsdelikten waren auch 32 Waren- und Warenkreditbetrugsfälle (2014: 29).

Da aufgrund der Zuständigkeit der Kriminalpolizei bei qualifizierten Betrugsdelikten, insbesondere solcher der sogenannten „Cyber-Crime“ (Betrügereien im Zusammenhang mit dem Internet) auch diese zur Erreichung einer aussagekräftigen statistischen Auswertung mit einbezogen werden müssen, liegen die Betrugsstraftaten mit insgesamt 134 Anzeigen im Jahr 2015 im Zuständigkeitsbereich der PI Bad Reichenhall dabei um einiges höher. Jedoch ist bei den nach dem Tatortprinzip zu zählenden Straftaten mit diesen 134 Delikten im Jahr 2015 ebenfalls ein deutlicher Rückgang dieses Deliktsfeldes im Vergleich zu 2014 mit 196 Betrugsstraftaten um nahezu ein Drittel zu registrieren.

Aufgrund der polizeilichen Erkenntnisse bezüglich der Vorgehensweise der Täter bei Wechselfallenbetrügereien, Einmietbetrügereien oder sonstigen Betrugsfällen, wie Verwandten- oder Behörden-/Handwerkertrick, vor allem zum Nachteil älterer Mitbürger, kann nur zur besonderen Vorsicht gegenüber Fremden am Telefon, an der eigenen Wohnungstüre oder auf der Straße und insbesondere bei Vertragsabschlüssen geraten werden.

Diese Vorsicht sollte auch bei Internetbankgeschäften und Internetwarengeschäften jeder walten lassen und mit der Herausgabe persönlicher Daten sowie von Bank- oder Kreditkartendaten ohne eine vorherige exakte Prüfung der Vertrauenswürdigkeit der im Internet auftretenden Firma oder Privatperson sehr zurückhaltend sein.
Zu den 545 im Jahr 2015 aufgeklärten Straftaten wurden 473 Tatverdächtige ermittelt (2014 zu 623 geklärten Straftaten 542 Tatverdächtige). 354 der im Jahr 2015 überführten Straftäter waren männlich und 119 weiblich (2014 waren es 404 männliche und 138 weibliche Täter).

Bei der Analyse der Zusammensetzung der Tatverdächtigen nach Altersgruppen ist festzustellen, dass Kinder, Jugendliche und Heranwachsende unter 21 Jahren mit insgesamt 66 Personen bei den 473 ermittelten Tatverdächtigen vertreten sind. Dies bedeutet einen prozentualen Anteil von knapp 14 Prozent und liegt damit etwas niedriger als bei dem prozentualen Anteil vom Jahr 2014 mit knapp 17 Prozent. Nachdem 2013 der prozentuale Anteil der Nichterwachsenen an den Tatverdächtigen noch 20 Prozent betragen hatte, ist eine deutliche Tendenz zu einer geringeren Kriminalitätsbelastung der jungen Bevölkerung festzustellen.
Aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Altersgruppe waren im Jahr 2015 insgesamt acht Kinder, 30 Jugendliche, 28 Heranwachsende und 407 Erwachsene als Straftäter überführt worden.

Der Anteil der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden an den ermittelten Tatverdächtigen ist vor allem bei den Delikten der Gewaltkriminalität (70 %), bei den gefährlichen Körperverletzungen (70 %), bei den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (47 %) und bei den Sachbeschädigungen (31 %) überdurchschnittlich hoch.

Zur Verringerung der Delinquenz von Personen aus den Altersgruppen Kinder und Jugendliche und zur Vorbeugung von Straftaten im öffentlichen Raum werden die erkannten Brennpunkte und die jugendszenetypischen Aufenthaltsorte im polizeilichen Streifendienst sowohl mit uniformierten als auch mit zivilen Kräften eingehend überwacht.

Zur sozialen und emotionalen Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen und zur Vermeidung von erneuter Straffälligkeit im zukünftigen Leben werden bei Straftaten von Personen dieser Altersgruppe die Behörden und gemeinnützigen Einrichtungen der Jugendhilfe für entsprechende Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen im Vollzug der gesetzlichen Aufgabenbestimmung jeweils in die polizeiliche Bearbeitung der Delikte mit eingebunden.

Hervorzuheben ist bei der Analyse der Kriminalstatistik im Zuständigkeitsbereich der PI Bad Reichenhall, dass, wie auch in den zurückliegenden Jahren, im Jahr 2015 viele der bedeutenden oder aufsehenerregenden Delikte geklärt werden konnten. Hierzu hat neben der zielgerichteten Fahndungs- und Ermittlungstätigkeit der Polizei sicherlich auch die für die Aufklärung von schwerwiegenden Delikten nicht wegzudenkende Mitteilungsbereitschaft aus der Bevölkerung mit Hinweisen auf Tatumstände und tatverdächtige Personen beigetragen.

Positiv festzuhalten bleibt in der Rückschau, dass das vergangene Jahr großteils geprägt war von alltäglicher Kleinkriminalität und nur in geringem Ausmaß von mittlerer und schwerer Kriminalität.

Im Jahr 2015 kam es zu zwei Raubüberfällen. Der erste wurde begangen im Februar auf einen Paketfahrer eines Zustelldienstes; als Täter konnte ein 25-jähriger ermittelt werden. Ein anderes Mal wurde im September eine Bäckereiverkäuferin in der Filiale angegriffen; dieser Überfall ist bis heute ungeklärt. Daneben wurden 2015 noch zwei massive Körperverletzungsdelikte begangen. Zum einen kam es im Februar nach einer gegenseitigen Körperverletzung unter Nigerianern zu einem Messerstich. Im anderen Fall erfolgte im Oktober in einer Schrebergartenanlage ein sehr gefährlicher Angriff mittels einer Astschere durch einen 64-jährigen gegen seinen 55-jährigen Bekannten mit der Folge von lebensgefährlichen Kopfverletzungen am Opfer. Der Täter wurde mittlerweile nach fünf Monaten Untersuchungshaft zu zwei Jahren Haft mit dreijähriger Bewährung verurteilt. Bei den Einbrüchen des Jahres 2015 sticht das Einschlagen einer Schaufensterscheibe eines Juweliergeschäftes mit dem Entwenden von Uhren im Wert von 15.000 Euro im Januar durch einen 35-jährigen Israeli heraus. Der Mann, welcher in kurzer Zeit mehrfach straffällig geworden war, wurde vom Amtsgericht Laufen zu drei Jahren Haft verurteilt.
Tötungsdelikte und schwere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im Jahr 2015 nicht bekannt.

Das Straftatenaufkommen ist in den fünf durch die Polizeiinspektion Bad Reichenhall betreuten Gemeinden im Vergleich zur Kriminalitätsbelastungsquote im gesamten Freistaat Bayern mit der statistischen Kriminalitätsbelastung (Häufigkeitsziffer) von knapp 31 zu gut 50 Straftaten, gerechnet jeweils auf 1.000 Einwohner, deutlich niedriger. Dies ist neben den bei den einzelnen Deliktsbereichen bereits erläuterten Faktoren sicherlich auch auf die noch weitgehend funktionierende positive soziale Kontrolle im kleinstädtischen und ländlichen Raum zurückzuführen. Daneben dürfte die Aufklärung vieler Delikte vor allem auch einem intakten Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgern und ihrer Polizei mit der daraus resultierenden Bereitschaft der Bürger zur Hinweisgebung zu verdanken sein.

Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall wird, wie bisher, auch künftig mit allen zur Verfügung stehenden Einsatzkräften dafür Sorge tragen, das Sicherheitsniveau auf dem gegenwärtigen hohen Stand zu halten, beziehungsweise nach Möglichkeit noch weiter zu verbessern, begangene Straftaten durch intensive Fahndungs- und Ermittlungstätigkeit aufzuklären und festgestellte Tatverdächtige beweiskräftig einer wirksamen Strafverfolgung zuzuführen.

Zur positiven Sicherheitslage tragen sicherlich auch die eingehenden Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen der Beamten der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein und der Bundespolizei im Grenzgebiet bei.

Die polizeilichen Maßnahmen zur Vorbeugung von Straftaten und zur wirksamen Aufklärung begangener Delikte stehen immer unter der Prämisse einer bestmöglichen Sicherheit für die Bürger der Stadt Bad Reichenhall und der weiteren durch die Polizeiinspektion Bad Reichenhall betreuten umliegenden vier Gemeinden und eines sich daraus ergebenden positiven Sicherheitsgefühls des Einzelnen.

red/Pressemitteilung Polizei Bad Reichenhall

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