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Vorerst keine Eintragungen von halbautomatischen Schusswaffen für Jäger mehr

Das Landratsamt informiert, dass bis auf Weiteres keine halbautomatischen Langwaffen, die Magazine mit mehr als zwei Patronen aufnehmen können, für Jäger in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Kurzwaffen sind davon vorerst nicht betroffen.

Grund hierfür ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.03.2016 (Az: 6 C 60.14), welches Jägern das Bedürfnis für solche Waffen aberkennt sowie die darauf erlassene Weisung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.04.2016.

Wegen der fehlenden Eintragungsmöglichkeit weist das Landratsamt Berchtesgadener Land darauf hin, dass derzeit Jäger vom Erwerb solcher Waffen abzusehen haben. Die gerichtliche Entscheidung hat vorerst jedoch noch keine Auswirkung auf bereits wirksam erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse dieser Art.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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