Ein Münchner fuhr in den Kreisverkehr, da ein 25-Jähriger den Blinker eingeschaltet hatte. Beide wurden gebührenpflichtig verwarnt.
Am Ostersonntag gegen 15:00 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen 2 Touristen mit ihren Fahrzeugen.
Ein 25-jähriger Mann aus dem Landkreis Donau Ries befuhr zur Unfallzeit mit seinem Pkw Renault den Kreisverkehr an der Saline von der Stadtmitte kommend und wollte weiter Richtung B20, da er sich gerade auf dem Weg zur Rupertustherme befand. Er betätigte fälschlicherweise bereits beim Einfahren in den Kreisverkehr den rechten Blinker. Zeitgleich fuhr ein 44-jähriger Münchner mit seinem Pkw Daimler vom Thumsee kommend in den Kreisverkehr ein, da er dachte, dass der 25-Jährige den Kreisverkehr bereits Richtung Thumsee verlassen will. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.
Der Münchner sah sich im Recht und verständigte deswegen die Polizei Bad Reichenhall zur Unfallaufnahme. Nachdem die Beamten die Situation vor Ort erklärten, war der Münchner mit dem Ergebnis sehr unzufrieden, da gegen ihn ein Bußgeldverfahren wegen der Vorfahrtsverletzung eingeleitet wurde, da er gemäß Zeichen 205 die Vorfahrt des 25-jährigen zu gewähren hatte. Er muss nun mit einem Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen. Aber auch der 25-Jährige wurde vor Ort gebührenpflichtig verwarnt.
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