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Landratsamt verbietet Feuerwerkskörper am Roßfeld

Wegen der anhaltend trockenen Witterung und dem Fehlen einer durchgehenden Schneedecke herrscht auf vielen Flächen im Landkreis eine hohe Flächen- und Waldbrandgefahr. Davon betroffen ist insbesondere auch der obere Bereich der Roßfeldstraße mit dem Skigebiet Roßfeld und den südostseitigen Hängen. Deshalb untersagt das Landratsamt dort per Allgemeinverfügung an Silvester und am Neujahrstag das Abfeuern und Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder pyrotechnischen Gegenständen.

Bereits zu den Jahreswechseln 2006/2007 und 2013/2014 kam es am Roßfeld zu großen Flächenbränden, die jeweils durch Feuerwerkskörper verursacht wurden. Die langen Zufahrtswege der Feuerwehren, fehlende Löschwasserversorgung sowie das teilweise steile Gelände machen in diesem Gebiet die Brandbekämpfung extrem schwierig und aufwendig.

Wie in den zurückliegenden Jahren ist auch in der kommenden Silvesternacht damit zu rechnen, dass sehr viele Personen die Aussicht am Roßfeld nutzen, um von dort aus das Silvesterfeuerwerk über Salzburg, Hallein oder dem Salzachtal zu bewundern und auch selbst Feuerwerke abzubrennen.

Um nun dort durch Feuerwerkskörper verursachte Brände zu verhindern, untersagt das Landratsamt aktuell für das Gebiet am Roßfeld, in welchem nicht bereits das allgemeine Verbot des Bayerischen Waldgesetzes gilt, am 31. Dezember 2015 und am 1. Januar 2016 Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände abzuschießen und abzubrennen.

Außerhalb dieser Zeit gilt grundsätzlich das allgemeine Verbot des Abfeuerns und Abbrennens von Feuerwerken.

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese dringend notwendige Maßnahme und mahnt gleichzeitig zur strikten Befolgung der Anordnung, damit sich ein Brand am Roßfeld wie zum Jahreswechsel vor zwei Jahren nicht wiederholt.

Da aufgrund der aktuellen Trockenheit im gesamten Landkreis hohe Brandgefahr herrscht, appelliert die Behörde aber auch an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste in der Region, die nötige Vorsicht im Umgang mit Böllern und Raketen walten zu lassen und dort auf Feuerwerke zu verzichten, wo besondere Brandgefahren bestehen oder auch Löscheinsätze nicht oder nur erschwert möglich sind.

Die Verfügung und eine Karte sind auf den Seiten des Landratsamts einzusehen.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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