Im Stadtgebiet von Bad Reichenhall mussten mehrere alkoholisierte Fahrer gestoppt werden. Bei den Grenzkontrollen auf der A8 wurden mehrere Verstöße festgestellt. Auf der Autobahn bei Anger war ein 25-Jähriger Betrunken, ohne Führerschein und Zulassung auf der A 8 unterwegs. Bei Leobendorf in Laufen flüchtete ein E-Bike-Fahrer vor einer Verkehrskontrolle.
Am Montagabend führte die Polizeiinspektion Bad Reichenhall im Stadtgebiet mehrere Verkehrskontrollen durch. Im Rahmen einer Standkontrolle wurden innerhalb von 1 Stunde knapp 50 Pkw-Lenker zur Kontrolle angehalten. Ein 74-jähriger Mann aus Bad Reichenhall wurde hierbei mit einem Atemalkoholgehalt von 0,46 mg/l festgestellt. Er wird seinen Führerschein für einen Monat abgeben, eine Geldbuße in Höhe von 500,- Euro zahlen und dafür 4 Punkte im Verkehrszentralregister erhalten.
Mit einem Wert von knapp 1 Promille wurde kurz darauf ein 83-jähriger Mann aus Bad Reichenhall in die Kontrollstelle gelotst. Da er Probleme mit der Atemluftabgabe hatte, wurde im Krankenhaus Bad Reichenhall eine Blutentnahme durchgeführt. Bei ihm entscheidet es sich in den nächsten Wochen, ob er seinen Führerschein für einen, oder mehrere Monate abgeben muss.
Größeres Glück hatte ein 46-jähriger Mann aus Bad Reichenhall. Seine Fahrt wurde unterbunden, da bei ihm ein Wert von 0,25 mg/l angezeigt wurde.
Die Bürger werden nochmals darum gebeten, ihren Pkw nach dem Konsum von Alkohol stehen zu lassen. Die Fahrt mit einem Taxi ist bei weitem nicht so hoch, wie der Verlust des Führerscheines.
In der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.40 Uhr wurde in Bad Reichenhall St2101, kontrolliert.
Bei einem Durchlauf von 610 Fahrzeugen wurden 31 Lenker verwarnt und 3 Lenker angezeigt. Der Schnellste war hier bei erlaubten 60 km/h mit 91 km/h unterwegs.
Am Montagabend wurde durch die Polizei Berchtesgaden in der Von-Hindenburg-Allee in Berchtesgaden die Geschwindigkeit des Verkehrs mittels Handlasermessgerät überwacht. Erfreulicherweise musste während der fast zweistündigen Kontrollzeit nur eine Fahrzeugführerin gebührenpflichtig verwarnt werden. Sie wurde bei den erlaubten 30 Km/h mit 45 gemessen.
Am frühen Mittwoch morgen wurde ein 39-jähriger ungarischer Staatsangehöriger durch Beamte der Bundespolizei nach der Einreise aus Österreich einer Kontrolle unterzogen. Der Fahrzeugführer vollzog bereits bei der Anhaltung am Kontrollplatz nicht nachvollziehbare Fahrmanöver. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten, dass der Fahrzeugführer merklich unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand. Bei seiner Durchsuchung wurde schließlich noch eine geringe Menge Amphetamin sowie ein verbotener Schlagstock und ein verbotenes Einhandmesser aufgefunden. Er wurde dann zuständigkeitshalber an die Verkehrspolizei Traunstein übergeben, die nach einer Blutentnahme die weiteren Ermittlungen übernahm.
Den Ungarn erwarten im Zuge des Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr und Betäubungsmittelschmuggel eine Geldstrafe sowie ein längerer Entzug der Fahrerlaubnis. Ferner wird ihm die Fahrerlaubnisbehörde das Recht von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen erst wieder zugestehen, wenn er seine Drogenabstinenz nachweist.
Bereits am Freitagvormittag musste die Polizeiinspektion Bad Reichenhall eine Trunkenheitsfahrt unterbinden. Ein 69-jähriger Mann aus Piding wollte gegen 11.20 Uhr mit seinem Pkw von einem Getränkemarkt in Piding wegfahren. Da leichter Alkoholgeruch wahrgenommen und der Konsum von einem Bier eingeräumt wurde, bot der Sachbearbeiter einen Alkotest an. Dieser zeigte zur allgemeinen Überraschung einen Wert von 0,8 Promille an. Erst hier fiel dem Mann ein, dass er am Vorabend auch ein paar Bier konsumiert hatte. Die Fahrt wurde unterbunden, er sparte sich 500,- Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und vier Punkte im Verkehrszentralregister.
Am frühen Sonntagmorgen fuhr ein 25-jähriger Österreicher mit seinem vollbesetzten Pkw an die Kontrollstelle der Bundespolizei in Piding. Die Beamten stellten bei dem Fahrer Alkoholgeruch fest, weshalb eine Streifenbesatzung er VPI Traunstein verständigt wurde. Diese führte einen gerichtsverwertbaren Alkotest durch, der ein Ergebnis erbrachte, welches dem 25jährigen eigentlich ein Monat Fahrverbot und 500,-€ Geldbuße einbringen würde. Bei der weiteren Bearbeitung wurde aber festgestellt, dass der Lieferant kein unbeschriebenes Blatt mehr ist und wegen einer Trunkenheitsfahrt unter Drogen seine österreichische Fahrerlaubnis aberkannt wurde.
Nun kommt auf ihn neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige, die auf Grund des Wiederholungsfalles ein erhöhtes Bußgeld von 1.000,-€ Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot nach sich zieht auch noch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu.
Am Sonntag, gegen 05.00 Uhr, wurde der Lenker eines silberfarbenen Pkw BMW mit Freisinger Kennzeichen in der Kontrollstelle auf der BAB A 8, Höhe Piding Nord angehalten. Da bei dem 46-jährigen Landwirt aus Kranzberg leichter Alkoholgeruch wahrgenommen wurde, boten die Beamten der Bundespolizei einen Alkotest an. Dieser zeigte zur Überraschung des Kfz-Lenkers einen Wert von 1,2 Promille an. Als der Kranzberger kurz darauf den Beamten der Polizeiinspektion Bad Reichenhall übergeben wurde, zeigte der nun durchgeführte Alkotest einen Wert von 1,4 Promille an. Im Krankenhaus Bad Reichenhall wurde eine Blutentnahme durchgeführt und der Führerschein sichergestellt.
Am Donnerstagvormittag stellte eine Streife der Schleierfahndung auf der A 8 in Richtung Salzburg einen mit vier Personen besetzten Pkw fest, an dem deutsche Ausfuhrkennzeichen angebracht waren. Da diese bereits am 16.10.2015 abgelaufen waren, wurde der Fahrzeugführer auf Höhe Anger angehalten. Der Fahrer hatte zwar noch versucht, sich in einer Nothaltebucht der Kontrolle zu entziehen, was ihm jedoch nicht gelang.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 25-jährige Mann aus Ungarn keinen Führerschein besitzt. Stattdessen stellten die Beamten ihm, ebenso wie bei seinen Mitfahrern, Alkoholgeruch fest. Aufgrund des Wertes von über einem Promille wurde bei dem Fahrer eine Blutentnahme durchgeführt.
Da die Kennzeichen abgelaufen waren, war das Fahrzeug auch nicht mehr versichert und auch nicht steuerlich erfasst.
Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, der Abgabenordnung sowie der Fahrzeugzulassungsverordnung verantworten.
Am 04.12.2015 gegen 20.00 Uhr sollte ein 19-jähriger aus dem Gemeindebereich Fridolfing, der mit seinem E-Bike auf der Staatsstraße 2103 bei Leobendorf unterwegs war, einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Auf die Anhalteversuche reagierte er nicht und versuchte zunächst zu flüchten, konnte aber kurze Zeit später angehalten und genauer überprüft werden. Hierbei wurde auch schnell der Grund für die Flucht gefunden: Eine geringe Menge Betäubungsmittel, die der Fridolfinger mit sich führte. Weitere Betäubungsmittel wurden nicht aufgefunden. Den 19-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren.
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