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300.000 Euro Bedarfszuweisung für den Landkreis

Für das Jahr 2015 erhält der Landkreis Berchtesgadener Land eine Bedarfszuweisung von 300.000 Euro. Diese Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat Bayern.

31 der 71 Landkreise hatten nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern Anträge auf eine Bedarfszuweisung gestellt. Das Antragsvolumen belief sich dabei auf 40,6 Millionen Euro. Insgesamt 18 Millionen Euro konnten seitens des Finanzministeriums ausgezahlt werden. Dem Landkreis Berchtesgadener Land wird daraus eine Zuweisung von 300.000 Euro gewährt. Insbesondere strukturschwächere Landkreise mit einer niedrigeren Umlagekraft und finanzieller Leistungsfähigkeit können bei der Verteilung von Bedarfszuweisungsmitteln berücksichtigt werden, so die Regierung von Oberbayern.

Der Bayerische Finanzminister Dr. Markus Söder, MdL (li.) und Staatssekretär Albert Füracker, MdL übergaben kürzlich Landratsstellvertreter Rudolf Schaupp in Nürnberg den Zuweisungsbescheid.

red/Pressemitteilung LRA BGL
Bild © LRA BGL
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