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Haftbefehl gegen LKW-Fahrer

40-jähriger Salzburger wurde wegen flotter Fahrweise am Thumsee gestoppt.

Wegen der flotten Fahrweise fiel einer Polizeistreife am Montag gegen 02.00 Uhr in Bad Reichenhall ein österreichischer Sattelzug auf. Der Fahrer, ein 40-jähriger Salzburger, konnte dann am Thumsee gestoppt und kontrolliert werden.

Der mit Tiefkühlkost beladene Lkw sollte in den Pinzgau liefern, allerdings hatte der Fahrer nicht die erforderliche Ausnahmegenehmigung für die Befahrung des kleinen deutschen Ecks zur Nachtzeit. Eine gebührenpflichtigte Verwarnung und die Unterbrechung der Fahrt bis 06.00 Uhr wäre die Folge gewesen, wenn die Überprüfung nicht noch ergeben hätte, dass gegen den Mann ein Strafvollstreckungs-Haftbefehl wegen Urkundenfälschung vorliegt. 120 Tage Haft antreten oder 2400 Euro Geldstrafe waren zu begleichen.

Der Mann wurde festgenommen und zur Polizeidienststelle gebracht. Angehörige wurden mit der Beibringung des Geldes beauftragt damit der Mann seine Haft nicht antreten musste.
Der Haftbefehl bezog sich auf die unberechtigte Inbetriebnahme eines Pkw mit nicht dazu gehörenden Kennzeichenschildern vor drei Jahren.

Pressemitteilung Polizei Bad Reichenhall

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