Die Fahrerin des geschädigten Pkw wurde bei dem Unfall leicht verletzt.
Am 24.06.2015, nachmittags, ereignete sich ein Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person auf der Staatsstraße 2104. Ein auswärtiger Sprinter wollte gerade einen österreichischen Pkw überholen, als dem Sprinterfahrer ein Gegenverkehr entgegenkam. Um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden, musste der Sprinterfahrer nach rechts ausweichen. Dabei touchierte der Sprinter mit dem Pkw. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von jeweils 3.000 Euro. Die Fahrerin des österreichischen Pkw wurde hierbei leicht verletzt. Dem Unfallverursacher erwartet nun ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.