Der geschützte Greifvogel wurde am Mittwoch um etwa 15 Uhr an der Bundesstraße entdeckt.
Am Mittwoch, den 25.02.2015, wurde der Polizeiinspektion Berchtesgaden ein getöteter Habicht übergeben. Bei genauer Begutachtung wurde ersichtlich, dass vermutlich mit einer Kleinkaliberwaffe mindestens zweimal auf ihn geschossen wurde. Da der Vogel gegen 15.00 Uhr noch warm war, wird vermutet, dass die Tat in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr, des selbigen Tages erfolgte. Aufgefunden wurde der stattliche Greifvogel entlang der B 20/Silbergstraße.
Der Habicht unterliegt wie alle Greife dem Bundesjagdgesetz und dem Bayrischen Jagdgesetz. Für alle Greife gilt eine ganzjährige Schonzeit. Zudem genießt der Habicht den besonderen Schutz europäischer Verordnungen. Der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV) haben den Habicht zum „Vogel des Jahres 2015“ gewählt. Das Erlegen eines solchen Vogels erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei, gemäß § 292 Strafgesetzbuch und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden. Wer kann Angaben zu der Tat machen? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Berchtesgaden, Tel.: 08652/9467-0.
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