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Kaffeefahrt in Ainringer Gaststätte aufgelöst

Bereits am Mittwoch führte die norddeutsche Werbefirma eine gleichartige Werbeveranstaltung durch. Für Freitag war noch eine geplant.

Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion von Landratsamt Berchtesgadener Land, Gemeindeverwaltung Ainring und der Polizeiinspektion Freilassing wurde am Donnerstag, 18.12.2014, nachmittags eine, als Kaffeefahrt getarnte Verkaufsveranstaltung, in einer Ainringer Gaststätte beendet.

Gut 60 ältere Damen und Herren aus Oberösterreich folgten der Postwurfsendung einer Touristik-Firma und waren in den frühen Morgenstunden mit zwei Reisebussen nach Ainring gefahren, um sich hier mit einem entsprechenden Rahmenprogramm einen Gewinn von 2.500 Euro abzuholen.
Geboten werden sollte neben der Busfahrt noch gratis Frühstück und Mittagessen sowie ein Besuch auf einem Christkindlmarkt. Dass dies zwar alles kostenlos, aber nicht umsonst war, erfuhren die Teilnehmer bereits kurz nach ihrer Ankunft. Sofort begannen drei Verkäufer Staubsauger, Küchengeräte, DVD´s sowie Magnetfelddecken anzupreisen. Es blieb aber nicht nur bei der reinen Bewerbung. Zahlreiche Ruheständler nutzten die Gelegenheit die Ware, meist im Wert von mehreren Hundert Euro, vor Ort zu erwerben, wobei nach einer entsprechenden Anzahlung die Gegenstände nach Hause geliefert werden sollten.

Da es sich nachweislich um eine unangemeldete Verkaufsveranstaltung handelte, konnte das Landratsamt aktiv werden. Dort hatte man einen Hinweis erhalten, dass bereits am Vortag eine gleichartige Veranstaltung in Ainring durchgeführt worden war.

Gegen 14.00 Uhr wurden die drei Verkäufer, allesamt Angestellte einer norddeutschen Werbefirma, von dem Behördenvertreter in einem Nebenzimmer vernommen. Ihnen wurde zum Vorwurf gemacht, eine unangemeldete Verkaufsveranstaltung durchgeführt zu haben. Ferner ist das Werben mit einer Gewinnversprechung ebenfalls verboten. Ob die Männer zudem im Besitz von Reisegewerbekarten sind, muss noch geklärt werden.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat dazu die Ermittlungen aufgenommen. Folgend wird sicherlich ein am Umsatz orientiertes, hohes Bußgeld verhängt. Den Personen wurde zudem untersagt, eine weitere, für Freitag angesetzte, Veranstaltung durchzuführen.

Das amtliche Einschreiten verursachte natürlich bei den Teilnehmern Unruhe. Sie wurden daraufhin über den Grund des Tätigwerdens sowie den Umstand informiert, dass die abgeschossenen Kaufverträge nicht Gegenstand der Ermittlungen sind. Mehrere Kunden stornierten dann unabhängig davon ihre Verträge - andere wiederum wollten sich die Sache nochmals überlegen und gegebenenfalls ihr 14-tägiges Widerrufsrecht in Anspruch nehmen.

red/Pressemitteilung Polizei Freilassing

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