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Schulturnhallen werden im Notfall zu Asylbewerberunterkünften

Mit Schreiben vom 20. Oktober 2014 hat die Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass jede Kreisverwaltungsbehörde in Bayern für die kurzfristige Aufnahme von zusätzlich 200 - 300 Asylbewerbern vorbereitet sein muss und eine Notfallplanung zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Wintermonaten vorzubereiten hat.

Der Winternotfallplan der Staatsregierung ist mit einem Katastrophenplan
nach Art. 3 BayKSG zu vergleichen. Dies bedeutet, dass man sich für den
-zwar sehr unwahrscheinlichen, aber nicht völlig auszuschließenden- Fall
vorbereitet, dass nach Bayern über die Wintermonate noch einmal 30.000
Asylbewerber kommen. In diesem Fall müsste der Landkreis noch einmal 200
bis 300 Asylbewerber aufnehmen, also fast so viele Personen, wie in den
letzten zwei Jahren zusammen im Landkreis untergebracht wurden.

Klar ist, dass es hier um eine Planung handelt, die nur im absoluten Notfall schrittweise umgesetzt wird. Die derzeitige Lage deutet auf eine leichte Entspannung hin. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Notfallplan der Staatsregierung, also die sehr kurzfristige Zuweisung von 200 – 300 Asylbewerbern im Landkreis Berchtesgadener Land umgesetzt wird. Dennoch ist für diesen Notfall für die Wintermonate vorzusorgen.

Deshalb wurden vom Landkreis für die Notquartiere landkreiseigene Schulturnhallen in die Planung aufgenommen. Eingeplant wurden jeweils eine Schulturnhalle in Laufen, in Freilassing und in Bad Reichenhall. Damit wäre die Belegung von rund 250 Plätzen über die Wintermonate möglich. Die Schulen und die Gemeinden wurden über die Notfallplanung entsprechend informiert.

Über die Bereitstellung von Notquartieren werden im Notfall auch die Verpflegung, die soziale und medizinische Betreuung und Untersuchung sowie die Bewachung der Quartiere durch den Landkreis sicherzustellen.

Zu unterscheiden ist der Notfallplan der Staatsregierung und die
reguläre Aufnahme von Asylbewerbern zur Quotenerfüllung.

Mit der regulären Aufnahme von Asylbewerbern zur Quotenerfüllung hat die Aufnahme der Turnhalle in den Notfallplan nichts zu tun.

Es ist sicher, dass der Landkreis bis Jahresende noch etwa zusätzlich
bis zu 100 Asylbewerber im Rahmen der regulären Quotenerfüllung
aufnehmen muss. Die Quotenerfüllung kann voraussichtlich durch reguläre
Unterbringung in Wohnungen und Hotels etc. erfüllt werden. Hintergrund
der Zuweisungsquote: Bayern hat von allen Asylantragstellern
deutschlandweit 15 %, von diesen hat Oberbayern gerundet 34 % und der
Landkreis Berchtesgadener 2,4 % davon aufzunehmen.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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