Schienenfahnder der PI Fahndung Traunstein stellen bei Kontrolle im Regionalzug silberne Schilling-Gedenkmünzen, Einbruchswerkzeug, hochwertige Angelspulen sowie Goldmünzen sicher.
Am 28.10.2014, gegen Mittag, fielen einer Streife der Schienenfahnder, im Regionalzug zwei junge Männer auf, welche soeben von Salzburg kommend im Zug eingereist waren. Der Aufforderung durch die Beamten sich auszuweisen konnte allerdings nur einer der Beiden nachkommen, ein im Iran geborener, 31-jähriger Deutscher. Der Andere gab an, seinen Ausweis in Salzburg verloren zu haben. Doch bei der anschließenden Durchsuchung der Person, zur Feststellung der Identität, fanden die Beamten eine bulgarische ID-Card, welche sich als Fälschung herausstellte. Als sie den Delinquenten damit konfrontierten, gab dieser dann auch gleich zu, dass er eigentlich russischer Staatsangehöriger und aktuell lediglich im Besitz einer Duldung sei, welche seinen Aufenthaltsort auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränke.
Daraufhin schauten sich die Beamten dann noch das mitgeführte Gepäck der beiden näher an und wurden dabei auch fündig. In den Rucksäcken befand sich umfangreiches Einbruchswerkzeug wie große Schraubenzieher, Bohrer, eine Flex mit zugehörigen Flexscheiben und noch vieles mehr. Desweiteren waren noch fünf silberne 500-Schilling-Gedenkmünzen, zehn Goldmünzen und hochwertige Angelspulen darin. In eine graue Wollsocke eingewickelt tauchten dann noch Plastikhandschuhe auf, welche mit 1- und 2-Euromünzen gefüllt waren. Einen Eigentumsnachweis über die mitgeführten Sachen konnten die Beiden nicht erbringen, auch eine plausible Erklärung konnten sie nicht abgeben. Und das von dem 31-jährigen Deutschen mitgeführte Smartphone war dann zu guter Letzt auch noch im Sachfahndungsbestand als gestohlen ausgeschrieben.
Die beiden bereits einschlägig mit Einbruch und Hehlerei in Erscheinung getretenen Männer wurden festgenommen und zur Dienststelle verbracht. Über das LKA Salzburg laufen bereits die Ermittlungen, ob die aufgefundenen Gegenstände einem, (oder evtl. mehrerer) Eigentumsdelikt/en zugeordnet werden können.
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