Einen Schaden von ca. 15.000€ hat der 62-Jährige an seinem Auflieger verursacht.
Zwei folgenschwere Fehler erlaubte sich ein 62-jähriger Fahrer eines türkischen Sattelzuges, als er am Montagnachmittag die B 20 von Freilassing kommend in Richtung Tittmoning befuhr. Zunächst hatte er auf Höhe Freilassing „übersehen“, dass das Ortsgebiet von Laufen derzeit für Kfz über 7,5 Tonnen tatsächlichen Gesamtgewichtes gesperrt ist.
Im Ortsgebiet angekommen, entging ihm in der Teisendorfer Straße die ausgeschilderte Umleitungsstrecke und er fuhr verbotener Weise durch die dortige Bahnunterführung. Dumm nur, das die Unterführung nur für Fahrzeuge mit einer Gesamthöhe von 3,8 Meter geeignet und zugelassen ist. Bei einer tatsächlichen Höhe des Lkw von vier Metern, steifte der Planenaufbau die Unterseite der Bahnunterführung. An der Bahnunterführung entstand kaum Sachschaden, am Sattelanhänger jedoch wesentlich mehr.
Auf 15.000 Euro Schaden schätzt die Polizei den beschädigten Auflieger. Im Verlauf der Unfallaufnahme verständigte die Polizei auch noch den diensthabenden Notfallmanager der Deutschen Bahn, der die Brücke nach kurzer Begutachtung wider freigeben konnte. Mit Hilfe eines couragierten Bürgers aus Laufen konnte der Sattelanhänger wieder fahrtüchtig gemacht werden.
Gegen den Sattelzugführer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, u.a. auch deshalb, weil er unberechtigt durch die Stadt gefahren war. Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung konnte er wieder entlassen werden.
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