Drei alkoholisierte Fahrer in Freilassing und Teisendorf und ein Lkw-Fahrer mit zuwenig Pausen. Auf der Autobahn wurden zwei Personen kontrolliert, die unter Drogeneinfluss standen.
Am 05.08.2014, kurz nach Mitternacht, wurde eine Polizeistreife aus Freilassing auf einen 34-jährigen Teisendorfer aufmerksam, da dieser mit seinem Pkw mit ziemlich hoher Geschwindigkeit im Raum Teisendorf unterwegs war. Nach einer kurzen Nachfahrstrecke konnte der Fahrer in Hörafing angehalten werden. Da der Alkoholtest bei ihm einen Wert über 0,7 Promille anzeigte, musste der Fahrer nun doch einsehen, dass die drei Bier, die er getrunken hatte, zu viel waren. Er muss nun mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigem Fahrverbot rechnen.
Am Mittwoch Abend gegen 21:50 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing einen 56-jährigen Saaldorfer mit seinem Motorrad, da er in deutlichen Schlangenlinien vor den Beamten die Industriestraße befuhr. Bei der Kontrolle wehte den Beamten eine „mächtige Fahne“ entgegen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,1 Promille. Eine Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins waren die Folge. Der Mann wird wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt.
Am Mittwoch, gegen 17.15 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing einen 60-jährigen Salzburger mit seinem Pkw im Heideweg, da dieser keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte.
Als der Fahrer seine Fahrzeugtür öffnete, kam dem Polizeibeamten eine deutliche Alkoholfahne entgegen. Schließlich wurde ein Alkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert von knapp 1,4 Promille anzeigte. Dies hatte zur Folge, dass beim Fahrer eine Blutentnahme durchgeführt wurde.
Da bei dem Fahrer auf Grund des hohen Alkoholwerts der Führerschein sichergestellt werden sollte und dieser bei der Kontrolle keinen Führerschein aushändigen konnte, fanden die Beamten zudem heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese wurde ihm bereits von einem deutschen Gericht wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen. Den Mann erwartet nun eine hohe Geldstrafe auf Grund von Trunkenheit im Verkehr, sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Am Mittwoch Vormittag, gegen 11.15 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Freilassing einen 49-jährigen Tschechen mit seinem Lkw-Anhänger-Gespann auf der B 20 Abzweigung Surheim. Beim Auslesen des Kontrollgeräts mussten die Beamten feststellen, dass der Mann anstatt der erlaubten 60 km/h mit knapp 80 km/h die Bundesstraße entlang fuhr. Zudem verstieß er gegen die Tagesruhezeit. Gegen den Mann wird nun unter anderem aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach dem Fahrpersonalgesetz ermittelt.
In der Nacht von Freitag auf Samstag (8.-9.08.) hat die Polizei Laufen in Zusammenarbeit mit der VPI Traunstein auf der B 20 im Ortsbereich Saaldorf-Surheim eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. In der Zeit von 19:00 Uhr bis etwa 00:15 Uhr waren über 1.000 Fahrzeuge durch den Radarstrahl gefahren, 33 davon teilweise erheblich zu schnell. 26 Verkehrsteilnehmer konnten verwarnt und sieben mussten angezeigt werden. Zwei müssen mit einem nicht unerheblichen Bußgeld rechnen und ihren Führerschein für mindestens einen Monat abgeben. Die beiden Schnellsten wurden bei erlaubten 100 km/h mit 149 und 151 km/h geblitzt.
Am 07.08.2014, um 20:40 Uhr, wurde ein österreichischer Pkw-Lenker, nach vorangegangener Einreise über den ehemaligen Grenzübergang Walserberg, im Stadtgebiet von Bad Reichenhall, einer Kontrolle durch die Autobahnpolizei aus Siegsdorf unterzogen.
Da bei dem 40-jährigen Fahrzeugführer drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden konnten und diese durch einen positiven Schnelltest bestätigt wurden, räumte der Fahrer nach anfänglichem Leugnen ein, dass er Marihuana konsumiert hatte.
Die Fahrt wurde an Ort und Stelle beendet und der Mann durfte die Polizisten ins nächste Krankenhaus, zur Durchführung einer Blutentnahme, begleiten.
Ihn erwartet eine Anzeige gemäß dem Straßenverkehrsgesetz aufgrund des Fahrens unter Drogeneinfluss, welches beim Erstverstoß ein dreistelliges Bußgeld, zwei Punkte im Fahrerlaubnisregister und ein einmonatiges Fahrverbot beinhaltet.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde dem Wachmann die Tragweite seines Handels spätestens dann bewusst, als er seine Heimreise ohne Fahrzeug organisieren musste.
Am Donnerstag in der Zeit zwischen 17:00 Uhr und 18:30 Uhr, führten Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall Geschwindigkeitskontrollen durch. Mittels Laserhandmessgerät wurden alle Fahrzeugführer gemessen, die mit ihren Fahrzeugen in der 30er Zone der Frühlingstraße stadteinwärts unterwegs waren. Bei dem schwachen Verkehrsaufkommen musste lediglich ein 57-jähriger Reichenhaller beanstandet werden. Der Mann wurde bei den erlaubten 30 km/h mit 48 km/h gemessen. Er wurde mit 25 Euro verwarnt.
Am 10.08.2014, gegen 16:00 Uhr, wurde kurz nach dem ehemaligen Grenzübergang Walserberg, ein 27-jähriger österreichischer Pkw-Fahrer, auf der Autobahn Richtung München, durch eine uniformierte Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein, einer Kontrolle unterzogen.
Nach einem kurzen Blick in die Augen des jungen Metallarbeiters erkannten die Beamten sofort, dass dieser am Wochenende vermehrt Kontakt mit berauschenden Substanzen gehabt hatte. Dies wurde durch einen Schnelltest bestätigt, welcher positiv auf Cannabisprodukte ausfiel.
Dies sollte aber nicht genug sein, was ans Tageslicht kommen sollte, denn er konnte auch keinen Führerschein vorzeigen. Nach Rücksprache mit den österreichischen Kollegen musste festgestellt werden, dass ihm die Fahrerlaubnis im Nachbarland aufgrund Verstößen gegen das dortige Suchtmittelgesetz (hier Betäubungsmittelgesetz) befristet und im Moment nicht für gültig erklärt wurde.
Er musste sich in die Obhut der Autobahnpolizisten begeben und eine Blutentnahme im nächsten Krankenhaus durchführen lassen.
Ihm wird nun ein Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eine Fahrt unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln zur Last gelegt, wo er sich vor einem deutschen Gericht verantworten muss.
Die zuständige Bezirkshauptmannschaft in der benachbarten Alpenrepublik wird über den Vorfall in Kenntnis gesetzt und wird mit Sicherheit nicht über eine erneute Drogenauffälligkeit des Herrn erfreut sein und Maßnahmen in eigener Zuständigkeit treffen.