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Verunreinigung des Stadtgebiets durch Hundekot

Das nicht entfernen des Hundekot ist ein Verstoß gegen die Reinhaltungs-Verordnung der Stadt und kann mit Geldbuße belegt werden.

Schon lange ist der Hund der treue Freund des Menschen. Er bringt Leben, Abwechslung und Freude ins Haus, überbrückt Kontaktschwierigkeiten und schützt vor Vereinsamung.

Ärger gibt es aber häufig dann, wenn der Hundehalter – trotz bereits regelmäßig erfolgter Aufrufe im Stadt Journal und in der Tagespresse – die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners nicht beseitigt und so den berechtigten Unmut vieler BürgerInnen und Landwirte erregt.

Hundekot auf Straßen, Kinderspielplätzen, Grünstreifen und ähnlich frequentierten Stellen nicht zu beseitigen, stellt einen Verstoß gegen die Reinhaltungs-Verordnung der Stadt Freilassing dar und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 Euro belegt werden.

red/Pressemitteilung Stadt Freilassing

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