Der Gemeinderat Bischofswiesen hat in seiner gestrigen Sitzung über den Erlass einer Verordnung zur Sperrung des Riesendings am Untersberg beraten. Wie von allen beteiligten Experten gefordert hat der Gemeinderat einstimmig die Sperrung der Höhle für die Öffentlichkeit beschlossen.
Durch die Verordnung wird das Betreten, Befahren und der Aufenthalt in der Riesending-Schachthöhle am Unterberg untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen geahndet. Bei Nachweis eines berechtigten Interesses kann die Gemeinde Bischofswiesen Ausnahmen vom Betretungsverbot zulassen. Neben dem berechtigten Interesse ist eine Bergungsversicherung in ausreichender Höhe und die persönliche und fachliche Eignung durch die Antragsteller nachzuweisen. Der tatsächliche Verschluss der Höhle durch ein Sperrgitter erfolgt in den nächsten Tagen. Ein diesbezüglicher Auftrag ist durch den Grundstückseigentümer, die Bayerischen Staatsforsten bereits erteilt.
Anfang Juni verunglückte ein Höhlenforscher in der Höhle und wurde in einem fast zweiwöchigen Einsatz geborgen. Dadurch wurde die Höhle weltweit bekannt und ein Ziel von Touristen.
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