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Zwei Moped-Rowdys auf der B21 im Visier der Polizei

Ein 18-Jähriger wurde leicht betrunken an der Tankstelle gestoppt, der Zweite konnte vorerst flüchten.

Zwei Mopedfahrer fielen am Freitag kurz vor Mitternacht einer Polizeistreife auf, als sie auf das Tankstellengelände an der B21 eingefahren sind.

Obwohl es mitten in der Nacht war hatte einer der beiden Motorroller keine Beleuchtung am Fahrzeug. Als die Polizisten den Kradfahrern die Polizeikontrolle anzeigten, wendete der Rollerfahrer, der kein Licht hatte und flüchtete mit aufheulendem Motor. Bei dem zweiten Fahrer, einem 18-Jährigen aus dem Land Salzburg wurde festgestellt, dass er leicht alkoholisiert war. Da bis 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrer gilt, wurde die Weiterfahrt unterbunden und der Roller sichergestellt. Während der 2-jährigen Probezeit von Führerscheinneulingen und bei allen unter 21 Jahre sieht das Straßenverkehrsgesetz ein absolutes Alkoholverbot vor. Nach Abzug einer geringen Toleranzgrenze, die z.B. Medikamenteneinnahme und „Schnapsbohnen“ berücksichtigt, ist eine Anzeige fällig, die 250 Euro Geldbuße nach sich zieht.

Der flüchtende Rollerfahrer konnte nachträglich ermittelt werden. Es handelte sich um einen 15-jährigen Salzburger. Er erhielt eine Anzeige wegen Missachtung der polizeilichen Anhalteanordnung und wird ein Bußgeld begleichen müssen.

red/Pressemitteilung Polizei Bad Reichenhall

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