Der Kellner verweigerte dem Mann die Bedienung, da er die letzte Rechnung noch nicht bezahlt hatte.
Am 15.05.2014, gegen 22.50 Uhr, ging ein Gast in ein Lokal entlang der Laufener Straße und wollte sich dort bedienen lassen.
Der Kellner erkannte in dem etwa 40-jährigen Herren einen Zechpreller, der vor kurzem die Zeche nicht bezahlt hatte. Der Kellner erklärte dem Gast, dass er erst seine alte Schuld begleichen müsste, bevor er bedient wird. Da der Gast diese nicht bezahlen konnte, wurde er des Lokals verwiesen. Wütend ging der Gast in Richtung Ausgang und riss die Eingangstüre so stark auf, dass diese aus den Scharnieren brach. Danach machte sich der Gast aus dem Staub.
Auf Grund einer guten Beschreibung des Kellners, konnte der Täter von den hinzu gerufenen Polizeibeamten bereits in der Münchener Straße erkannt und festgehalten werden. Der Sachschaden dürfte sich auf etwa 500,- Euro belaufen. Den 41jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung.