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Erweiterte Führungszeugnisse im Ehrenamt nötig

Seit 01.01.2012 ist mit Inkrafttreten des § 72 a SGB VIII bundesgesetzlich vorgeschrieben, dass haupt- und nebenamtlich tätige Personen, die mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen betraut sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Das ist beispielsweise bei allen Ehrenamtlichen notwendig, die in Vereinen tätig sind, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familien muss dieses Bundesgesetz zur Sicherstellung des Kindesschutzes umsetzen und will dies möglichst praxisnah gewährleisten. Ein zusätzlicher Aufwand für die zahlreichen Ehrenamtlichen ist dabei leider nicht vermeidbar. Aktuell wurden alle Vereinsvorstände und sonstigen Verantwortlichen, die von den Gemeinden im Landkreis gemeldet wurden, angeschrieben und über das Vorgehen informiert.

Ablauf der Umsetzung


* Abschluss der Vereinbarung gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach §72a SGB VIII Abs. 2 und Abs. 4. zwischen dem jeweiligen Vorsitzenden und dem Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familien
* Der Vorsitzende fordert von den Personen, die mit der Kinder- und Jugendarbeit betraut sind, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und bescheinigt, wegen der Gebührenbefreiung zugleich die ehrenamtliche Tätigkeit.
* Das vom Amt für Kinder, Jugend und Familien zur Verfügung gestellte Formular wird im Zuge der Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnisses vom Ehrenamtlichen bei der jeweiligen Wohngemeinde eingereicht.
* Das erweiterte Führungszeugnis wird den Ehrenamtlichen persönlich zugesandt.
* Die Ehrenamtlichen legen der Wohngemeinde ihr erweitertes Führungszeugnis vor und erhalten von der Wohngemeinde eine Bestätigung, dass kein Tätigkeitsausschluss nach §72a SGB VIII vorliegt.
* Der Ehrenamtliche legt diese Bestätigung dem Vereinsvorstand vor.
* Der Vorstand führt - als Nachweis der Verpflichtung nachgekommen zu sein - eine Übersicht.
* Nach fünf Jahren ist erneut ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Informationsveranstaltungen


Das Amt für Kinder, Jugend und Familien bietet darüber hinaus zum Thema zusätzlich drei inhaltlich gleiche Informationsveranstaltungen jeweils um 19 Uhr an folgenden Tagen an:

* Montag, 26.5.2014 im Landratsamt Berchtesgadener Land in Bad Reichenhall, Salzburger Straße 64 im Großen Sitzungssaal, 1. OG
* Dienstag, 27.5.2014 in Laufen im „Alten Rathaus“, Rottmayrstr.16, Rottmayr-Saal - 2. OG
* Mittwoch, 28.5.2014 in Berchtesgaden im Kur- und Kongresshaus, Maximilianstr. 9, Kleiner Saal

Anmeldung für die Teilnahme oder weitere Informationen sind unter brigitte.moltinger@lra-bgl.de oder der Tel. 08651-773-423 im Amt für Kinder, Jugend und Familien möglich.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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