untersberger.info - Logo


Asylbewerberunterbringung im Hotel Panorama Park ist rechtswidrig

Die Gemeinde Bischofswiesen gewinnt den Rechtsstreit gegen die Regierung von Oberbayern, bzw. das Landratsamt Berchtesgadener Land. Die Asylbewerberunterbringung im Hotel Panorama Park ist wegen der fehlenden Baugenehmigung rechtswidrig.

Heute hat das Verwaltungsgericht München aufgrund der Klage der Gemeinde Bischofswiesen entschieden, dass die Unterbringung von Asylbewerbern im ehemaligen Hotel Panorama ohne die dafür erforderliche Genehmigung nicht zulässig ist.

Die Umnutzung des Hotels stellt einen genehmigungspflichtigen Tatbestand dar. Eine solche Nutzungsänderung ist weder beantragt, noch erteilt worden. Das geplante Asylbewerberheim stellt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München eine soziale Einrichtung dar. Diese unterliegt anderen Genehmigungsvoraussetzungen als ein Beherbergungsbetrieb. Eine Umnutzung ist daher nur mit einer genehmigten Nutzungsänderung möglich.

Die Gemeinde sieht sich in ihrer von Anfang an vertretenen Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt. Sie erwartet vom Freistaat Bayern, der Regierung von Oberbayern und dem Landratsamt Berchtesgadener Land nunmehr rechtmäßiges Handeln und die Herstellung rechtmäßiger Zustände.

red/Pressemitteilung Gemeinde Bischofswiesen

0 Kommentare

Noch keine Kommentare.
Kommentar schreiben
maximal 1000 Zeichen
Erweiterte Suche
Terminkalender
April 2026
MoDiMiDoFrSaSo
303112345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930123
Bglwiki