Ab dem 1. April 2014 können Inhaber der JugendCard BGL im Alter von 16 bis 21 Jahren Nachtschwärmer-Gutscheine erwerben und für die Finanzierung von sicherer nächtlicher Mobilität einsetzen. Nach dem Motto „aus zwei mach fünf“ bekommt jeder Jugendliche in der Altersgruppe bei der Wohnsitzgemeinde für 2 Euro Zuzahlung einen Mobilitäts-Gutschein im Wert von 5 Euro, die Differenz von 3 Euro übernimmt der Landkreis.
Mit der neuen Aktion „Nachtschwärmer-Gutscheine“ sorgt der Landkreis dafür, dass die Jugendlichen nachts noch sicherer mobil sind und wohlbehalten am Ziel ankommen. Die Nachtschwärmerlinien werden jetzt durch ein Gutscheinkonzept ersetzt, welches die Vergünstigung nächtlicher Mobilität für Jugendliche räumlich und zeitlich ausweitet und so maximale Flexibilität für das nächtliche Fortkommen bietet.
Der Nachtschwärmer-Gutschein im Wert von 5 Euro berechtigt zu Fahrten:
* mit Beginn täglich zwischen 19 Uhr abends und 5 Uhr morgens
* innerhalb des Landkreises Berchtesgadener Land
* aus / in den Landkreis Berchtesgadener Land
* mit Bahn, Linienbus und Taxi
Bei 16 Partnern aus dem Bereich Personenbeförderung, mit denen der Landkreis entsprechende Verträge geschlossen hat, können die Nachtschwärmer-Gutscheine eingelöst werden. Hierzu zählen:
* die Eisenbahnverkehrsunternehmen Bayerische Oberlandbahn (Meridian, Bahnstrecke München-Salzburg) und Berchtesgadener Land Bahn (BLB, Bahnstrecke Freilassing-Berchtesgaden)
* das Linienbusunternehmen Albus (Busverbindung Freilassing-Salzburg)
* die beiden Taxizentralen Bad Reichenhall und Berchtesgaden mit jeweils rund 20 Fahrzeugen sowie die Taxizentrale Salzburg mit mehr als 250 Fahrzeugen
* 10 weitere Taxiunternehmen, davon 2 aus dem Landkreis Berchtesgadener Land und je 4 aus dem Landkreis Traunstein und der Stadt Salzburg
Wie weiß ich unterwegs, bei welchen Verkehrsunternehmen der Nachtschwärmer-Gutschein eingelöst werden kann? Hier gibt es Unterstützung mit der kostenlosen App „Nachts mobil“ bzw. mit einem Blick auf die Jugendplattform www.jugendcard.de.
Landrat Georg Grabner ermuntert die Jugendlichen dazu, sich jetzt rasch eine JugendCard BGL zu besorgen. Wenn man außerdem die Alterseinschränkung 16 bis 21 Jahre erfüllt, dann gibt es 60 Euro vom Landkreis. Bis zu 20 Nachtschwärmer-Gutscheine können je Person mit 2 Euro Zuzahlung und 3 Euro Zuschuss je Gutschein erworben werden. Fragen beantworten im Landratsamt zur JugendCard BGL Kreisjugendpfleger Klemens Mayer unter Tel. 08651/773-310 und zum Nachtschwärmer-Gutschein Verkehrsmanager Johann Wick unter Tel. 08651/773-518.
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