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Lkw-Fahrer 70.000 km ohne die notwendige Fahrerlaubnis unterwegs

Ein 43-Jähriger war bereits seit mindestens 1. August 2013 mit dem Lkw unterwegs. Aufgefallen war er wegen zu geringem Sicherheitsabstand.

Am 20.03.2014 wurde an der B20 im Bereich Laufen ein deutscher Lkw mit Anhänger einer Firma aus der Oberpfalz angehalten. Grund der Anhaltung war zunächst der äußerst geringe Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

Bei der Kontrolle gab der 43-jährge deutsche Fahrer dann an, dass er wohl etwas zu „flott“ unterwegs war und dies wohl der Grund für die Anhaltung sei. Eine Auswertung der Daten des Kontrollgerätes bestätigte diese Aussage des Fahrzeugführers. Kurz vor der Anhaltung war er über eine Strecke von mehreren Kilometern mit 90 km/h statt der erlaubten 60 km/h unterwegs.

Dies stellte sich, im weiteren Verlauf, aber als eher kleineres Problem heraus. Bei der Überprüfung des Führerscheins des Fahrers wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz der für diesen Lkw erforderliche Fahrerlaubnis war.
Vor Ort wurde der Fahrzeugführer angezeigt und die Weiterfahrt natürlich unterbunden.

Bei der genaueren Auswertung der Daten der Fahrerkarte konnte nun festgestellt werden dass der Fahrer seit mindestens 1. August 2013 mit dem Fahrzeug unterwegs war und er in dieser Zeit rund 70.000 km zurückgelegt hatte.
Natürlich wird auch der Fahrzeughalter, der seinem Fahrer diesen Lkw nicht anvertrauen hätte dürfen, Besuch von der örtlichen Polizei bekommen.

red/Pressemitteilung Verkehrspolizei Traunstein

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