Der 50-Jährige hatten neben den verbotenen Messern auch ein erlaubtes bei sich.
Zwei Messer, die in Deutschland nach dem Waffengesetz verboten sind, wurden einem 50-jährigen Slowaken am Donnerstagabend zum Verhängnis.
Der Mann war unmittelbar zuvor von Österreich her kommend eingereist, als er durch die Schleierfahnder auf der Bundesautobahn A8 einer Kontrolle unterzogen wurde.
Anlass zu einer eingehenden Durchsuchung des Fahrzeugs war die Tatsache, dass der Mann ein Messer bei sich führte. Zwar handelte es sich hierbei um ein erlaubnisfreies Messer und daher um keinen waffenrechtlichen Verstoß, jedoch war hierdurch ein gewisser Anfangsverdacht dafür gegeben, dass es sich bei dem Messer nicht um den einzigen gefährlichen Gegenstand handelte, den der Mann mitführte.
Tatsächlich wurden die Beamten in dem Fahrzeug gleich doppelt fündig.
So befand sich im Bereich der Fahrertüre zugriffsbereit ein sogenanntes „Butterflymesser“.
Des Weiteren konnte im Reisegepäck des Mannes ein verbotenes „Faustmesser“ sichergestellt werden.
Da der Umgang mit beiden Messern nach dem Waffengesetz strafbar ist, wurde der Slowake angezeigt und konnte seine Weiterfahrt erst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich ohne die beiden Messer fortsetzen.
← | Mai 2024 | → | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
29 | 30 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 1 | 2 |