Ein bulgarisches Ehepaar wurde wegen Betrugs gesucht und am Sonntag- und Montagmorgen beendeten die Schleierfahnder zwei Schleusungen.
Für ein bulgarisches Ehepaar endete die Kontrolle durch die Pidinger Schleierfahnder am Freitagvormittag mit der Einlieferung in ein Gefängnis.
Eine Überprüfung der Personalien des 45-jährigen Fahrers ergab, dass dieser von einer deutschen Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl wegen Betrugs gesucht wird.
Auch die Überprüfung seiner 33-jährigen Ehefrau und Beifahrerin ergab einen Haftbefehl selbiger Staatsanwaltschaft. Auch dieser war auf Grund von Betrugsdelikten erlassen worden.
Das Ehepaar gab an, sich auf dem Weg nach Innsbruck zu befinden um dort Arbeit zu suchen.
Die beiden Bulgaren wurden festgenommen und in Justizvollzugsanstalten verbracht.
Die Beamten der Schleierfahndung bewiesen am frühen Sonntagmorgen mit der Kontrolle eines unmittelbar zuvor aus Österreich eingereisten rumänischen Kleinbusses ein gutes
Näschen.
Neben dem 29-jährigen, rumänischen Fahrzeugführer befanden sich insgesamt acht weitere Insassen, darunter vier Syrer, in dem Fahrzeug. Die Syrer konnten sich zwar teilweise mit syrischen Reisepässen ausweisen, waren jedoch nicht im Besitz der für den Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Visa.
Der mutmaßliche rumänische Schleuser gab an, die Syrer in Ungarn als Autostopper mitgenommen zu haben. Gegen Bezahlung habe er sie nach Deutschland verbracht.
Sowohl der Schleuser als auch die vier illegal eingereisten Syrer wurden festgenommen.
Zuständigkeitshalber wurde der Rumäne an die Kriminalpolizei Traunstein übergeben. Ihn erwartet eine Anzeige wegen des Einschleusens von Ausländern.
Seitens der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde Haftantrag gegen den Rumänen gestellt. Der Mann wird nun dem Haftrichter vorgeführt, der über den Antrag entscheidet.
Nachdem die illegal eingereisten Syrer ein Asylbegehren äußerten, wurden sie nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen an die zuständige Behörde nach München weitergeleitet.
Sie erwarten Anzeigen wegen unerlaubter Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz.
In den frühen Montagmorgenstunden fiel ein deutsches Fahrzeug in das Fahndungsraster der
Schleierfahnder.
Der mit sechs Personen voll besetzte Pkw wurde nach unmittelbar zuvor erfolgter Einreise aus Österreich an der Bundesautobahn A8 auf Höhe Piding einer Kontrolle unterzogen.
Fahrer und Beifahrer, beides in Deutschland lebende Syrer, konnten sich ordnungsgemäß ausweisen.
Anders jedoch die vier Begleiter im hinteren Teil des Fahrzeugs. Die jungen Männer im Alter von 16-22 Jahren, konnten lediglich syrische Personalausweise vorzeigen. Die für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Reisepässe und Aufenthaltstitel wurden nicht mitgeführt, weshalb sich die jungen Syrer illegal in Deutschland aufhielten.
Die beiden mutmaßlichen Schleuser wurden festgenommen und zuständigkeitshalber an die Kriminalpolizei Traunstein übergeben.
Die illegal eingereisten Syrer wurden - nachdem sie ein Asylbegehren äußerten - zur zuständigen Behörde nach München weitergeleitet. Ein 16-Jähriger wurde dem Jugendamt überstellt.
Die Insassen des Fahrzeugs erwarten Anzeigen wegen unerlaubter Einreise bzw. wegen des Einschleusens von Ausländern nach den Aufenthaltsgesetz.
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