Der 26-jährige Rumäne wollte eigentlich auf die A10 Richtung Villach, erwischte aber die A1 Richtung Deutschland.
Die Tatsache, dass er in Österreich anstelle der Autobahn A10 in Richtung Villach die A1 in Richtung Deutschland erwischte, wurde einem 26-jährigen Rumänen zum Verhängnis.
Unmittelbar nach der erfolgte Einreise in das Bundesgebiet wurde er durch die Beamten der Schleierfahndung einer Kontrolle unterzogen.
Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der Mann von einer deutschen Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl gesucht wird. Ursache hierfür war ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Den Mann erwartet eine Restfreiheitsstrafe von mehr als einem Jahr.
Doch damit nicht genug. Dem Mann war zudem das Recht eines jeden EU-Bürgers auf Freizügigkeit entzogen worden. Somit beging der Mann durch die Einreise in das Bundesgebiet eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz.
Zudem wurde festgestellt, dass der Rumäne auch in Österreich gesucht wird. Dort war der Mann ebenfalls mit Betäubungsmitteln aufgefallen und wird nun zur Feststellung seines Aufenthaltsortes gesucht.
Der Mann wurde festgenommen und an eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
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