Der 39-Jährige versuchte per Zug ins Bundesgebiet einzureisen und wies sich nur mit einer österreichischen Asylkarte aus.
Am gestrigen Mittwoch ging ein 39-jähriger Tunesier in das Netz der Schleierfahnder.
Der Mann wurde in einem Personenzug der Deutschen Bahn einer Kontrolle unterzogen.
Hierbei konnte er sich lediglich mit einer österreichischen Asylkarte ausweisen und führte keinerlei aufenthaltslegitimierenden Dokumente mit sich.
Bei einer Durchsuchung des Mannes stellten die Beamten außerdem eine kleinere Menge Marihuana fest, die dieser nachweislich von Österreich in das Bundesgebiet einführte.
Doch damit nicht genug. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der Mann von mehreren Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet gesucht wird.
So liegt zum Einen ein Haftbefehl wegen eines Verkehrsdelikts vor. Die zur Abwendung des Haftbefehls geforderten mehreren tausend Euro konnte der Mann nicht aufbringen.
Zum Anderen sucht ihn eine weitere Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung. Hierbei sollte sein aktueller Aufenthaltsort festgestellt werden.
Dabei wird es sich nun um eine hiesigen Justizvollzugsanstalt handeln, denn der Mann gab reichlich Anlass zu seiner Festnahme.
Neben dem vorliegenden Haftbefehl muss sich der Mann nun zudem wegen unerlaubter Einreise nach dem Aufenthaltsgesetz sowie nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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