Ihre Polizei möchte, dass Sie unfallfrei und entspannt durch die Winterzeit kommen.
1. Fuß vom Gas: Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt stets, das Tempo deutlich zu verringern! Nur wer langsam fährt, kann noch rechtzeitig reagieren und dessen Reifen haben ausreichende Griffigkeit. Vermeiden Sie auch ruckartige Lenk- und abrupte Bremsmanöver. Besondere Aufmerksamkeit ist auf Brücken, in Senken und schattigen Bereichen, wie beispielsweise Waldgebieten geboten, wo sich Eis und Raureif länger halten.
2. Vermeiden Sie Zeitdruck: Fahren Sie ein wenig früher los wenn sich winterlichen Straßenverhältnisse abzeichnen bzw. verzichten sie nach Möglichkeit sogar ganz auf die Autofahrt.
3. Zeigen Sie Profil: Wer noch nicht auf Winterreifen umgerüstet hat, darf nicht länger warten - Besser spät als nie. Eine ausreichende Profiltiefe versteht sich dabei von selbst. Das gesetzliche Mindestprofil für Autoreifen beträgt zwar 1,6 Millimeter, die Empfehlung lautet jedoch, vier Millimeter Profiltiefe nicht zu unterschreiten, denn: Mehr Profil bedeutet auch mehr Sicherheit.
4. Sehen und gesehen werden: Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Scheinwerfer am Fahrzeug funktionieren. Achten Sie darauf, dass diese nicht von Schnee verdeckt sind. Licht, Nebelscheinwerfer und Nebelrückleuchte -auch am Tage- einschalten, sobald die Sichtweite wegen Schneefalls oder Schneeregens unter 50 Meter beträgt.
5. Abstand halten: Achten Sie stets auf ausreichenden Abstand zum Vordermann. Sie geben sich so die Möglichkeit zur rechtzeitigen Reaktion.
6. Pannen 1x1: Halten Sie bei Pannen niemals auf der Fahrbahn, sondern verlassen sie die Straße sobald wie möglich! Begeben sie sich auf der Autobahn hinter die Leitplanke. Führen Sie ihre Warnschutzweste mit sich und tragen Sie diese im Bedarfsfalle.
7. Prüfen Sie ihre Scheibenwischer: Wischerblätter, die nur noch schmieren, sind auszuwechseln. Füllen Sie die Wasserbehälter für die Scheibenwaschanlage nach und machen Sie diese frostsicher. Reinigen Sie regelmäßig die Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten.
8. Sorgen sie für „Durchblick“: Mindestens die Windschutzscheibe und die Seitenscheiben müssen vollständig eis- und schneefrei sein. Ein „Guckloch“ in der Seitenscheibe oder nur 40 cm der Windschutzscheibenfläche freizukratzen, genügt nicht.
9. Befreien Sie Fahrzeugdächer vor Antritt der Fahrt von Schnee und Eisplatten um eine Gefährdung nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
10. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Fußgänger und Radfahrer sollten insbesondere zur Winterzeit auf helle, auffällige Kleidung mit reflektierenden Materialien achten, um bei Dämmerung und Dunkelheit von Autofahrern um ein Vielfaches besser wahrgenommen zu werden.
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