Mehrere Zeugen sahen beim Verunfallten ein Elektrofahrzeug, an der Unfallstelle lag jedoch nur ein Fahrrad.
Am Sonntag, 20.10.2013, gegen 17.15 Uhr, wurde die Polizei von Passanten über einen Verkehrsunfall im Heideweg informiert.
Die Meldung lautete: „Mann mit E-Bike gestürzt, Person hat Kopfverletzung“.
Beim Eintreffen der Streife wurde der 43-jährige Freilassinger bereits vom Roten Kreuz versorgt. Ein E-Bike konnte aber an der Unfallstelle nicht vorgefunden werden - wohl aber ein Damenrad. Die Befragung der Zeugen ergab, dass der Mann definitiv mit einem Elektrofahrzeug und in Begleitung eines zweiten. Mannes unterwegs war. Der Grund für den Sturz war schnell gefunden. Der Freilassinger war erheblich betrunken. Über den Sachverhalt informiert, ordnete der zuständige Richter eine Blutentnahme an. Diese wurde im Krankenhaus Freilassing durchgeführt.
Zeitgleich wurde eine Zivilstreife mit der Überwachung des Heideweges beauftragt. Wenig später konnten die Beamten einen Mann beobachten, der einen Scooter in einen BMW verlud. Auf Vorhalt gab der Mann, ebenfalls aus Freilassing stammend, zu, dass sein Bekannter mit diesem Fahrzeug verunfallt war.
Die Überprüfung des Scooters (eine Art Tretroller mit ausklappbarem Sitz und Elektroantrieb) ergab, dass dieses Fahrzeug, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erreicht und somit versicherungs- und wahrscheinlich auch fahrerlaubnispflichtig ist. Dies ist vermutlich auch der Grund, warum der Verunfallte angab, mit einem Fahrrad gefahren zu sein.
Gegen den Lenker des Gefährtes wird wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
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