Der Beifahrer hatte ein Reizstoffsprühgerät bei sich und wollte per Anhalter nach Amsterdam reisen.
Am Sonntag, den 11.08.2013, gegen 14.30 Uhr, wurde durch eine Zivilstreife der Autobahnpolizeistation Siegsdorf der österreichische Fahrer eines Pkw Peugeot 306, der auf der BAB A 8 Ost in Richtung München unterwegs war, bei Teisendorf angehalten und einer Kontrolle unterzogen.
Bei der Kontrolle erweckte der 29-jährige Mann den Anschein, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein durchgeführter Drogentest bestätigte den anfänglichen Verdacht. Der Test verlief positiv auf Amphetamine.
Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle untersagt. Der Österreicher musste sich im Klinikum Traunstein einer Blutentnahme unterziehen.
Den Peugeot-Fahrer erwartet nun ein empfindliches Bußgeld, sowie einmonatiges Fahrverbot und vier Punkte in der „Verkehrssünderdatei“.
Doch damit nicht genug. Auch ein weiterer Insasse in dem Pkw Peugeot kam mit dem Gesetz in Konflikt.
Ein 21-jähriger Pole, der per Anhalter in Europa unterwegs war und von dem 29-jährigen Österreicher mitgenommen worden war, beide hatten schließlich das gleiche Ziel: Amsterdam, führte ein nicht geprüftes und nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät in seiner Hosentasche mit sich.
Das Reizstoffsprühgerät wurde eingezogen.
Der Pole wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Anzeige gebracht.
Um das anstehende Strafverfahren durchführen zu können, musste der 21-Jährige eine Sicherheit in Form von Bargeld hinterlegen.
Danach konnte er seine Reise fortsetzen.
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