Unter dem Verkehrssicherheitsprogramm 2020 „Bayern mobil - sicher ans Ziel“ führte die PI Bad Reichenhall vom 17.06. bis 30.06.2013 eine Schwerpunktaktion durch.
Neben dem täglichen Dienst setzte die Dienststelle Sonderdienste an, um speziell die Verkehrsteilnehmer im „fließenden Verkehr“ zu kontrollieren. Überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sind nach wie vor eine der häufigsten Unfallursachen. Deshalb legt die Polizei ihr Augenmerk verstärkt auf diesen Bereich.
An den verschiedensten Stellen im Zuständigkeitsbereich (in den Gemeindebereichen von Bad Reichenhall, Anger, Piding, Bayerisch Gmain und Schneizlreuth) wurden vor allem die motorisierten Verkehrsteilnehmer kontrolliert.
Bei den durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen mussten 47 Autofahrer beanstandet werden. 30 von Ihnen musste wegen überhöhter Geschwindigkeit ein Verwarnungsgeld bis zu einer Höhe von 35. Euro zahlen. 17 Pkw-Lenker mussten zur Anzeige gebracht werden, da sie mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren. Ein Autofahrer fiel besonders auf, da er im erlaubten Bereich von 60 km/h mit 129 km/h fuhr. Er muss neben der erheblichen Geldbuße auch ein Fahrverbot von 3 Monaten akzeptieren.
Bei den auch durchgeführten Alkoholkontrollen wurde ein Autofahrer mit einem Wert von 0,28 mg/l beanstandet. Dieser Wert liegt noch im Bereich einer Ordnungswidrigkeit und hat die Folge, dass neben der Geldbuße von 500.- Euro, vier Punkten in Flensburg, ein Fahrverbot von 1 Monat in Kraft tritt.
Ein weiterer Verkehrsteilnehmer hatte bei der Kontrolle einen Wert von 1,1 Promille. Dies bedeutet, dass er sich eines Vergehens nach dem Strafgesetzbuch (Trunkenheit im Straßenverkehr) schuldig gemacht hat. Nach der Rechtsprechung gilt ein alkoholisierter Kraftfahrzeugführer als „absolut fahruntüchtig“ wenn er einen Wert von 1,1 Promille und mehr im Blut hat. Neben der angeordneten Blutentnahme musste der Fahrer auch seinen Führerschein abgeben. Eine Geldstrafe in Höhe von ca. 2-3 Monatsgehältern ist oft die Folge so einer Trunkenheitsfahrt.
Viel Glück hatte der Fahrer eines Pkw, der kontrolliert wurde, bevor er mit seinem Fahrzeug wegfahren wollte. Der durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,28 mg/l (entspricht 2,56 Promille). Hier wurde zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibeamten der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. In der Folge bekommt der Autofahrer auch noch einen Infobrief zugestellt, indem ihm die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt zur Kenntnis gebracht werden. Aufgrund des hohen Wertes wurde in diesem Fall auch die Führerscheinstelle beim LRA BGL informiert.
Bei einer der durchgeführten Schwerpunktkontrollen fiel auch ein dänischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Salzburg auf. Er konnte bei der Kontrolle selbst keinen Führerschein vorweisen. Weitere polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass ihm dieser bereits im Jahre 2007 entzogen worden war. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Im Rahmen dieser Schwerpunktaktion fiel auch ein Kraftfahrzeugführer auf, der mit seinem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz auf öffentlichen Verkehrsgrund unterwegs war. Auch er wird zur Anzeige gebracht und muss mit einer Geldstrafe, sowie Punkten in Flensburg rechnen.
Dieser Pressebericht soll die Verkehrsteilnehmer wieder einmal ihre Verantwortung im Straßenverkehr ins Gedächtnis rufen. Überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sind nun mal keine „Kavaliersdelikte“. Viel persönliches Leid ist insbesondere bei schweren Verkehrsunfällen die Folge. Bei maßvoller Geschwindigkeit, bei Verzicht auf Alkohol und Drogen vor Fahrtantritt könnten etliche Unfälle vermieden werden. Sollte dennoch mal ein Kraftfahrzeugführer alkoholisiert sein, empfiehlt es sich das Auto stehen zu lassen und ein Taxi in Anspruch zu nehmen. Dies vermeidet die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und schützt den Verkehrsteilnehmer auch selbst vor strafrechtlicher Verfolgung.
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