Aufgrund der Hochwasser wurden in den letzten Wochen nur wenige Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Einer Streife der Bundespolizei Freilassing war am Mittwoch 5. Juni, gegen 03.00 Uhr, auf der Innsbrucker Straße in Bad Reichenhall ein Fahrradfahrer ohne Licht aufgefallen. Der 54-jährige Radfahrer steuerte mehrmals über die gesamte Fahrbahn und kam dabei noch fast zu Sturz. Da der Fahrradfahrer eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer darstellte, stoppte in die Bundespolizei. Nach einer Atemalkoholüberprüfung wurde die zuständige Polizei Bad Reichenhall hinzugezogen. Da der Wert deutlich über 1,6 Promille lag, musste sich der Verkehrsteilnehmer einer Blutentnahme im Krankenhaus unterziehen. Weiter wurde ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Am Sonntag 9. Juni, gegen 12.30 Uhr, wurde ein 51-jähriger Reichenhaller mit seinem Pkw einer Kontrolle unterzogen. Bei dem Fahrer, der angab soeben aus der Arbeit zu kommen, wurde Atemalkohol festgestellt. Ein Test ergab einen Wert über den erlaubten 0,5 Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Der Fahrer wird seinen Führerschein für einen Monat abgeben müssen. Außerdem erwartet ihn ein Bußgeld in einer Höhe von 500 Euro.
Am Donnerstag den 13. Juni, gegen 08.15 Uhr wurde in Bad Reichenhall, auf der Rainthalstraße, ein 25-jähriger, in Bad Reichenhall wohnender Österreicher, mit seinem Pkw angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Mann war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Er wurde diesbezüglich bereits mehrmals angezeigt. Auch dieses mal wird der Österreicher wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
In der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr wurde in Bad Reichenhall, B 21 (Knoten Nord), in Fahrtrichtung Salzburg kontrolliert. Bei einem Durchlauf von 2350 Fahrzeugen wurden 8 Lenker verwarnt und 1 Lenker angezeigt. Der Schnellste war bei erlaubten 60 km/h mit 96 km/h unterwegs.
Am 07.06.13 erschienen zwei Pkw-Lenker bei der Dienststelle der PI Freilassing.
Ein 50 jähriger Freilassinger soll beim Ausparken gegen den Pkw einer gleichaltrigen Frau aus dem Gemeindebereich Ainring gefahren sein.
Schon während der Abklärung des Sachverhaltes bot der Freilassinger hilfsbereit an, einen Alkotest zu machen. Allerdings verlief dieser überraschend positiv. Der Test ergab einen Wert weit über 1,1 Promille.
An keinem der beiden Fahrzeuge konnte ein relevanter Schaden festgestellt werden.
Dem Freilassinger wurde noch an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen und er wurde zur Blutentnahme gebeten. Nun muss er mit einer empfindlichen Geldstrafe und einen Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Ein Salzburger Gastronom verspürte am 7. Juni auf der Heimfahrt von seiner Arbeitsstelle noch etwas Hunger und Durst. Hierzu machte er noch in einem Freilassinger Imbiss halt.
Von den dort getrunkenen Bieren, war aber eines zu viel und so erreichte er bei der folgenden Verkehrskontrolle einen Alkoholwert von über 0,5 Promille.
Ihn erwartet nun eine Geldbuße in Höhe von 500.- Euro, ein Monat Fahrverbot, sowie Punkte in Flensburg.
Am 14.06.13, gegen 17.00 Uhr wurde eine Streife der PI Freilassing auf einen blauen VW Golf aufmerksam, dessen Fahrer sich äußerst auffällig verhielt.
Der Grund hierfür wurde schnell klar. Der junge Mann, ein 26-jähriger Pettinger, bekam am Nachmittag seine Wochenration an Drogenersatzstoff. Dies sollte die Woche über eingenommen werden. Der junge Mann genehmigte sich aber gleich eine Viertagesration auf einmal. Dass dies seine Wirkung nicht verfehlte war deutlich zu sehen. Die Beamten beendeten die Fahrt und es wurde eine Blutentnahme angeordnet. Der Führerschein des Pettingers konnte nicht sichergestellt werden, da ihm dieser bereits wegen einer früheren Drogenfahrt entzogen war. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Am Freitag – 14.06.2013 wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt.
1. Kontrollort: (von 05.40 Uhr bis 08.35 Uhr)
Teisendorf, Freilassinger Straße, B 304 - Ortsdurchfahrt Oberteisendorf
Von 838 gemessenen Fahrzeugen wurden 23 Personen gebührenpflichtig verwarnt und 0 Kraftfahrzeuglenker wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angezeigt. Der Schnellste fuhr 68 km/h.
2. Kontrollort: (von 10.05 Uhr bis 12.20 Uhr)
Freilassing, Industriestraße, innerorts
Von 694 gemessenen Fahrzeugen wurden 9 Personen gebührenpflichtig verwarnt und 0 Kraftfahrzeuglenker wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angezeigt. Der Schnellste fuhr 71 km/h.
Am Montag 10. Juni war der Radarwagen der VPI Traunstein im Bereich der PI Laufen zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt. In der Zeit von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr war das Messfahrzeug an der B 20 in Letten postiert. 959 Fahrzeuge fuhren durch den Radarstrahl, fünf davon zu schnell. Der Schnellste wurde bei erlaubten 70 km/h mit 104 km/h geblitzt. Der Fahrer muss mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
In der Nacht auf Donnerstag 13. Juni kontrollierten Beamte der Polizei Laufen einen 45-jährigen Laufener, der mit seinem Pkw durch das Stadtgebiet fuhr. Während der Fahrer die erforderlichen Dokumente aushändigte, war den Beamten Alkoholgeruch in die Nase gestiegen. Der Eindruck täuschte nicht, denn der Test vor Ort ergab einen Wert von knapp einem Promille. Der 45-Jährige ließ danach sein Auto stehen und ging zu Fuß nach Hause.
Den in Laufen wohnenden Österreicher erwartet eine Anzeige, die mit einem Bußgeld in Höhe von 500.- Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und vier Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg bewehrt ist.
Am 13.06.2013 gegen 17:00 Uhr kontrollierten Beamte des Bundespolizei in Ainring ein Lkw Gespann mit britischem Kennzeichen. Weder der 28-jährige, polnische Fahrer, noch sein 22-jähriger, britischer Beifahrer konnten sich ausweisen oder führten eine Fahrerlaubnis mit sich. Mit Hilfe der Beamten der Polizeiinspektion Freilassing und der Verkehrspolizei Traunstein sowie zahlreichen Nachforschungen bei Kontaktstellen im Ausland, konnte schließlich in Erfahrung gebracht werden, dass der 28jährige Fahrzeuglenker nicht berechtigt war, das Fahrzeuggespann zu führen, da er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt. Da der Pole keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste er die Beamten zur Polizeiinspektion Freilassing begleiten und dort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro hinterlegen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Anschließend wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
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