Geschwindigkeitsmessungen auf der Reichenhaller Umgehungsstraße, am Hammerauer Berg, und in der Ortsdurchfahrt Oberteisendorf. Zusätzlich betrunkene Fahrer in Bad Reichenhall, in Laufen, in Waging und ein 25-Jähriger in Freilassing der sogar noch ein Rotlicht missachtete.
Am Sonntag, 26. Mai 2013, führten Beamte der PI Bad Reichenhall im Zeitraum von 08:00 Uhr - 09:00 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung mittels Handlasermessgerät auf der Umgehungsstraße in Bad Reichenhall durch. Bei der eher schwachen Verkehrslage mussten mehrere Fahrzeugführer beanstandet werden. Der schnellste Fahrzeugführer befuhr die auf 60 km/h beschränkte Umgehungsstraße mit 91 km/h. Diesen Mann erwartet nun eine Bußgeldanzeige in Höhe von 80 Euro und drei Punkten.
Am Freitag Abend gegen 21.30 Uhr wurde im Rahmen einer Polizeikontrollstelle in Bad Reichenhall an der Thumseestraße, Ecke Nonner Straße ein 68-jähriger Mann aus Bad Reichenhall mit seinem Pkw angehalten und einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Bei dem Reichenhaller wurde Alkoholgeruch festgestellt. Der 68-Jährige führte einen freiwilligen Alkoholtest durch. Die Messung ergab einen Wert von mehr als 1,10 Promille. Im KKH Bad Reichenhall wurde eine Blutentnahme durchgeführt und sein Führerschein wurde sichergestellt. Er wird wegen der Straftat Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt.
Am Sonntag, 26.05.2013, führte die VPI Traunstein in der Zeit von 13:45 - 16:07 Uhr auf Höhe des Hammerauer Berges eine Geschwindigkeitsüberwachung auf der B 20 in Fahrtrichtung Freilassing durch. Von den 690 durchgefahrenen Fahrzeugen waren erfreulicher Weise keine Fahrzeuglenker wegen überhöhter Geschwindigkeit zu beanstanden. Die höchste gemessene Geschwindigkeit bei erlaubten 100 km/h betrug 108 km/h und lag damit innerhalb der eingeräumten Toleranz.
Am Sonntag, 26.05.2013, führte die VPI Traunstein in der Zeit von 16:57 - 19:15 Uhr auf der Ortsdurchfahrt der B 304 in der Freilassinger Straße in Oberteisendorf eine Geschwindigkeitsüberwachung in Fahrtrichtung Traunstein durch. Von 460 durchgefahrenen Fahrzeugen waren 26 Fahrzeuglenker wegen überhöhter Geschwindigkeit zu beanstanden. Die höchste gemessene Geschwindigkeit bei erlaubten 50 km/h betrug 73 km/h.
Deutlich zu viel Alkohol konsumiert hatte ein 25-jähriger Salzburger offensichtlich im Zuge der Fußballfeierlichkeiten. Er war am 26.05.2013, gegen 01.45 Uhr, mit seinem Pkw auf der Münchener Straße einer Streife der PI Freilassing aufgefallen, da er am Salzburger Platz das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtete. Im Zuge der folgenden Kontrolle wurde bei dem Mann deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Test ergab einen Wert von über 1,0 Promille.
Da der Rotlichtverstoß als Ausfallerscheinung zu werten ist, wurde gegen den Lenker ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. In der Kreisklinik Freilassing wurde folgend eine Blutentnahme durchgeführt - der Führerschein des Fahrers sofort sichergestellt.
Beamte der Polizeiinspektion Laufen führten in der Nacht auf Sonntag schwerpunktmäßige Alkoholkontrollen durch.
In Laufen nahmen die Beamten einen 44-jährigen Quad-Fahrer ins Visier. Bei kalter Witterung befuhr der Fahrer aus Laufen um 02:15 Uhr die Bundesstraße mit seinem Quad und bei der Kontrolle der mitzuführenden Dokumente fiel er dann durch starken Alkoholgeruch auf.
Das Monieren des Fahrers half nichts, denn ein Atemalkoholtest vor Ort erbrachte einen Wert von 1,86 Promille.
Da dies eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch darstellt, wörtlich „Trunkenheit im Verkehr“, wurde dem Fahrzeuglenker im Krankenhaus Freilassing Blut abgenommen.
Noch vor Ort wurde der Führerschein durch die Polizei einbehalten.
Den Quad-Fahrer erwarten nun der besagte Fahrerlaubnisentzug und eine erhebliche Geldstrafe.
In Waging wurde ein 26-jähriger BMW-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Er befuhr gegen 00:00 Uhr die Bahnhofstraße.
Auch bei ihm wurde auf Grund von Alkoholgeruch ein Atemalkoholtest durchgeführt. Die Annahme, dass der junge Mann ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führte, bestätigte sich durch einen gerichtsverwertbaren Alkoholtest auf der Polizeidienststelle. Das Ergebnis erbrachte einen Wert von 0,82 Promille.
Der Pkw wurde verkehrssicher abgestellt und der Fahrzeugschlüssel vorrübergehend bis zum nächsten Tag einbehalten.
Auf Grund des Alkoholwerts folgt nun eine Anzeige, die ein einmonatiges Fahrverbot und einen Eintrag mit vier Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg nach sich zieht.
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