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46-Jähriger ohne erforderliche Fahrerlaubnis und trotz Fahrverbot unterwegs

Der Slowene missachtete das Sonntagsfahrverbot und hatte auch keinen Führerschein für seine Fahrzeugkombination Kleintransporter mit Anhänger.

Am 14.04.2013, gegen 20:40 Uhr, wurde der Fahrer eines Kleintransporters mit Anhänger, durch eine uniformierte Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein, auf der BAB A8, im Gemeindebereich von Anger, FR München, einer Kontrolle unterzogen.

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der 46-jährige Slowene, trotz bestehendem Fahrverbot für solch eine Fahrzeugkombination am Sonntag, die BAB A8 befuhr.

Doch dies sollte noch nicht alles sein, da bei der Durchsicht seiner mitzuführenden Papiere zum Vorschein kam, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Klasse „BE“, welche zum Führen dieser Fahrzeugkombination erforderlich gewesen wäre, war.

Er wurde an Ort und Stelle festgenommen und zur nächsten Polizeidienststelle verbracht.

Dort hinterlegte er, nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich, um die Durchführung des Strafverfahrens, aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis, sicherzustellen.

Die Weiterfahrt sollte durch seinen Beifahrer fortgesetzt werden, welcher zwar den erforderlichen Führerschein hatte, aber aufgrund seines vorangegangenen Alkoholkonsums nicht in der Lage war, das Gespann selbst zu führen.

Somit mussten sich die beiden Slowenen um einen Ersatzfahrer bemühen.

Pressemitteilung Verkehrspolizei Traunstein

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