Kreistag beschließt neue Abfallgebührensatzung – Allgemeine Kostensteigerungen machen Anpassung notwendig
Die kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt Berchtesgadener Land hat für die kommenden drei Jahre eine neue Gebührenkalkulation erstellt. Diese macht deutlich: Steigende Kosten und sinkende Einnahmen in allen Bereichen erfordern eine Anpassung der Gebühren. Der Kreistag hat der neuen Abfallgebührensatzung in seiner Sitzung am Freitag zugestimmt. Die geänderte Satzung gilt ab 01.01.2026.
„Es reißt nicht ab“, beginnt Thomas Hartenberger, Leiter des Fachbereichs Kommunale Abfallwirtschaft. Er spricht von den Anpassungen gesetzlicher Anforderungen an die Abfallentsorgung, der Ausweitung der LKW-Maut, Erhöhung der CO2-Abgabe auf Kraftstoffe, der Einbindung der Müllverbrennung in den Zertifikatehandel des Emissionshandels (BEHG), aber auch von den Auswirkungen der Krisen und Kriege dieser Welt auf die gesamte Wirtschaft. „Diese Rahmenbedingungen treiben die Kosten nach oben. Und es ist nicht erkennbar, ob und wann eine Kehrtwende eintritt“, so der Mitarbeiter des Landratsamtes.
Die wirtschaftlichen Unsicherheiten wirken sich auch erheblich auf die Absatzmärkte aus. „Beim Altpapier sind wir in 2024 und 2025 noch mit einem dicken blauen Auge davongekommen. Der Rückgang unserer Einnahmen fiel deutlich geringer aus, als Anfang 2024 noch prognostiziert. Leider zu Lasten unserer Vertragspartner. Sie haben uns gekündigt, weil das Geschäft für sie nicht mehr rentabel war. Nach der erforderlichen Neuvergabe der Vermarktung sind rund 50% der Einnahmen aus der Altpapierverwertung weg“, berichtet der Fachbereichsleiter.
Auch für den anstehenden Zeitraum 2027 bis Ende 2029 ist mit weiteren deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen. Gesetzliche Veränderungen in der Entsorgung von Abfällen zur Erreichung von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitszielen zählt Hartenberger als Kostentreiber auf. Seit Jahren bestehende Verträge laufen aus oder wurden von den Auftragnehmern gekündigt. So gelten ab Januar 2027 beispielsweise neue Rahmen- und Vertragsbedingungen für die Grüngutsammlung. Die Kosten alleine in diesem Bereich steigen um mehr als 50 Prozent.
Für den Kalkulationszeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029 muss aufgrund der deutlichen Kostensteigerungen bei zeitgleich sinkenden Einnahmen und nach Abzug der Rücklagen aus den Vorjahren von einem Gebührenbedarf von rund 30,9 Millionen Euro ausgegangen werden. Die größten Kostenpositionen stellen dabei auch in den kommenden Jahren die Entsorgung von Rest- und Bioabfall sowie Vorhaltekosten für die Wertstoffhöfe und die weitere Entsorgungslogistik dar. Auch der Betrieb und Unterhalt der Deponien des Landkreises schlägt sich deutlich in den Kosten wieder. „Rücklagen für die Deponienachsorge sind aufgebraucht. Die Kosten für die Altdeponien Freilassing-Eham oder Reichenhall-Marzoll sind über den Gebührenhaushalt zu tragen“, so Hartenberger. „Zudem müssen an den Deponien Eham und Winkl Änderungen an den Gaserfassungssystemen vorgenommen werden, um dem heutigen Stand der Technik zu entsprechen“.
„Die Kostensteigerungen machen es leider unumgänglich, für die kommenden Jahre auch die Abfallgebühren anzupassen. Nur so können wir eine funktionierende kommunale Abfallwirtschaft im Berchtesgadener Land gewährleisten und unseren umweltpolitischen Verpflichtungen und Ziele nachkommen“, erläutert Landrat Michael Koller. „Dabei haben wir uns die einzelnen Positionen natürlich sehr genau angesehen, um die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Dennoch ist eine geringe Erhöhung der Abfallgebühren zum jetzigen Zeitpunkt nicht vermeidbar, um die bestehenden Leistungen und abfallwirtschaftlichen Angebote aufrecht zu erhalten. Umso erfreulicher ist daher der Umstand, dass wir die Erhöhung auf rund 5,6% begrenzen konnten. Im Vergleich dazu ist die allgemeine Inflation seit der letzten Gebührenerhöhung um rund 6% gestiegen. Damit wir auch in Zukunft nur geringe Anpassungen vornehmen müssen, kann jeder Einzelne seinen Beitrag leisten. Es beginnt bereits mit einem nachhaltigen Konsumverhalten. Abfallvermeidung, Reparieren statt wegschmeißen aber auch ordentliches Trennen und recyceln sind bestimmende Faktoren für unser Zukunft.“
Für die Restabfallbehälter ergeben sich aus der Kalkulation auszugsweise nachstehende jährliche Gebührensätze (jeweils inkl. zugeordneter Bio- und Altpapiertonne):
Die Steigerung beläuft sich somit für eine 4-köpfige Familie mit einer zweiwöchentlichen 80 Liter Restmülltonne auf 7,80 EUR pro Jahr.
Die Kosten für 70-l-Restabfallsäcke für zusätzlichen Abfall belaufen sich auf 5,80 Euro pro Stück, für 70-l-Windelsäcke auf 1,60 Euro pro Stück.
Weitere Informationen sowie in Kürze auch die vollständige neue Gebührensatzung sind online unter https://www.abfallwirtschaft-bgl.de nachzulesen.
Die wirtschaftlichen Unsicherheiten wirken sich auch erheblich auf die Absatzmärkte aus. „Beim Altpapier sind wir in 2024 und 2025 noch mit einem dicken blauen Auge davongekommen. Der Rückgang unserer Einnahmen fiel deutlich geringer aus, als Anfang 2024 noch prognostiziert. Leider zu Lasten unserer Vertragspartner. Sie haben uns gekündigt, weil das Geschäft für sie nicht mehr rentabel war. Nach der erforderlichen Neuvergabe der Vermarktung sind rund 50% der Einnahmen aus der Altpapierverwertung weg“, berichtet der Fachbereichsleiter.
Auch für den anstehenden Zeitraum 2027 bis Ende 2029 ist mit weiteren deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen. Gesetzliche Veränderungen in der Entsorgung von Abfällen zur Erreichung von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitszielen zählt Hartenberger als Kostentreiber auf. Seit Jahren bestehende Verträge laufen aus oder wurden von den Auftragnehmern gekündigt. So gelten ab Januar 2027 beispielsweise neue Rahmen- und Vertragsbedingungen für die Grüngutsammlung. Die Kosten alleine in diesem Bereich steigen um mehr als 50 Prozent.
Für den Kalkulationszeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029 muss aufgrund der deutlichen Kostensteigerungen bei zeitgleich sinkenden Einnahmen und nach Abzug der Rücklagen aus den Vorjahren von einem Gebührenbedarf von rund 30,9 Millionen Euro ausgegangen werden. Die größten Kostenpositionen stellen dabei auch in den kommenden Jahren die Entsorgung von Rest- und Bioabfall sowie Vorhaltekosten für die Wertstoffhöfe und die weitere Entsorgungslogistik dar. Auch der Betrieb und Unterhalt der Deponien des Landkreises schlägt sich deutlich in den Kosten wieder. „Rücklagen für die Deponienachsorge sind aufgebraucht. Die Kosten für die Altdeponien Freilassing-Eham oder Reichenhall-Marzoll sind über den Gebührenhaushalt zu tragen“, so Hartenberger. „Zudem müssen an den Deponien Eham und Winkl Änderungen an den Gaserfassungssystemen vorgenommen werden, um dem heutigen Stand der Technik zu entsprechen“.
„Die Kostensteigerungen machen es leider unumgänglich, für die kommenden Jahre auch die Abfallgebühren anzupassen. Nur so können wir eine funktionierende kommunale Abfallwirtschaft im Berchtesgadener Land gewährleisten und unseren umweltpolitischen Verpflichtungen und Ziele nachkommen“, erläutert Landrat Michael Koller. „Dabei haben wir uns die einzelnen Positionen natürlich sehr genau angesehen, um die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Dennoch ist eine geringe Erhöhung der Abfallgebühren zum jetzigen Zeitpunkt nicht vermeidbar, um die bestehenden Leistungen und abfallwirtschaftlichen Angebote aufrecht zu erhalten. Umso erfreulicher ist daher der Umstand, dass wir die Erhöhung auf rund 5,6% begrenzen konnten. Im Vergleich dazu ist die allgemeine Inflation seit der letzten Gebührenerhöhung um rund 6% gestiegen. Damit wir auch in Zukunft nur geringe Anpassungen vornehmen müssen, kann jeder Einzelne seinen Beitrag leisten. Es beginnt bereits mit einem nachhaltigen Konsumverhalten. Abfallvermeidung, Reparieren statt wegschmeißen aber auch ordentliches Trennen und recyceln sind bestimmende Faktoren für unser Zukunft.“
Für die Restabfallbehälter ergeben sich aus der Kalkulation auszugsweise nachstehende jährliche Gebührensätze (jeweils inkl. zugeordneter Bio- und Altpapiertonne):
| Restabfallbehälter mit 14-täglicher Leerung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Neu ab 01.01.2027 | Alt bis 31.12.2026 | Mehrkosten pro Jahr | ||
| 60-l-Restabfall | + 80-l-Biotonne + 240 Liter Altpapier | 169,68 € | 164,28 € | 5,40 € |
| 80-l-Restabfall | + 80-l-Biotonne + 240 Liter Altpapier | 213,12 € | 205,32 € | 7,80 € |
| 120-l-Restabfall | + 80-l-Biotonne + 240 Liter Altpapier | 300,24 € | 287,16 € | 13,08 € |
| 240-l-Restabfall | + 120-l-Biotonne + 240 Liter Altpapier | 580,80 € | 553,68 € | 27,12 € |
| 770-l-Restabfall | + 240-l-Biotonne + 1100 Liter Altpapier | 1.792,56 € | 1.701,36 € | 91,20 € |
| 1.100-l-Restabfall | + 240-l-Biotonne + 1100 Liter Altpapier | 2.510,52 € | 2.377,20 € | 133,32 € |
Die Steigerung beläuft sich somit für eine 4-köpfige Familie mit einer zweiwöchentlichen 80 Liter Restmülltonne auf 7,80 EUR pro Jahr.
Die Kosten für 70-l-Restabfallsäcke für zusätzlichen Abfall belaufen sich auf 5,80 Euro pro Stück, für 70-l-Windelsäcke auf 1,60 Euro pro Stück.
Weitere Informationen sowie in Kürze auch die vollständige neue Gebührensatzung sind online unter https://www.abfallwirtschaft-bgl.de nachzulesen.
red/Pressemitteilung LRA BGL