Verkehrskontrollen 5. bis 11. Oktober 2026
Ein Serbe war mit seinem nationalen Probeführerschein bei Melleck über die Grenze gefahren. Auf der A8 entdeckten die Schleierfahnder bei einem 26-Jährigen ein verbotenes Springmesser. Die Autobahnpolizei stoppte auf der A8 bei Neukirchen einen usbekischen Lkw-Fahrer der in Bamberg einen Unfall hatte und flüchtete. In Saaldorf-Surheim wurde nach Anwohnerhinweisen die Surheimer Ortsdurchfahrt überwacht. Ein 36-Jähriger war in Hammerau verkehrsauffällig unterwegs und zudem hatte er einen getarnten Elektroschocker dabei. Am Autobahngrenzübergang versuchte ein Trio Kosovaren illegal einzureisen.
Schneizlreuth
Die Grenzpolizeiinspektion Piding kontrollierte am Montagnachmittag im Rahmen einer Grenzkontrolle auf der B21 / Melleck (Gem. Schneizlreuth) einen Skoda mit serbischer Zulassung, der mit zwei serbischen Männern besetzt war. Der 26-jährige Fahrer händigte hierbei einen serbischen Probeführerschein aus, welcher in Deutschland nicht berechtigt ein Kraftfahrzeug zu führen. Dem Mann wurde Weiterfahrt unterbunden und ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung konnte der 24-jährige Beifahrer mit gültiger Fahrerlaubnis die Fahrt fortsetzen.
Piding
Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Piding kontrollierten am Dienstagmittag auf der A8, Höhe Tank- und Rastanlage Piding-Süd, einen Audi A4 mit deutscher Zulassung, der von einem 26-jährigen Kosovaren gelenkt wurde. Der Mann, der auf dem Weg in die Heimat war, wirkte während der Kontrolle sichtlich nervös, weshalb der Pkw des Mannes genauer in Augenschein genommen wurde. Hierbei wurde ein zugriffsbereites Springmesser im Bereich des Schaltknaufs aufgefunden und sichergestellt. Der Mann, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet wurde, konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahme, seine Reise fortsetzen.
Teisendorf
Am Mittwochnachmittag stoppte eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein einen Sattelzug mit bulgarischer Zulassung auf der A 8 bei Neukirchen. Nach diesem Fahrzeug wurde seit zwei Tagen aufgrund einer Unfallflucht gefahndet. Der 42-jährige usbekische Fahrer hatte am Montag, den 05.10.2026, in Bamberg mit seinem Sattelzug einen Unfall verursacht, bei dem Sachschaden entstand. Nach dem Verkehrsunfall fuhr er einfach weiter, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Der Vorfall wurde aber von Passanten beobachtet, die umgehend Polizei verständigten. Beim Eintreffen einer Polizeistreife konnte der flüchtende Sattelzug aber im Bereich der Unfallstelle nicht mehr festgestellt werden. Nach der Anhaltung in Neukirchen ordnete die Staatsanwaltschaft Traunstein eine Sicherheitsleistung im oberen dreistelligen Bereich an, welche der Fahrer vor Ort bezahlen musste. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Seine Fahrt konnte er dennoch nicht fortsetzen, da sowohl an der Sattelzugmaschine als auch am Sattelauflieger technische Mängel festgestellt wurden, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigten. Eine Weiterfahrt ist erst nach Reparatur an Ort und Stelle möglich.
Saaldorf-Surheim
Aufgrund mehrerer Mitteilungen von Anwohnern aus dem Bereich oder mit Bezug zur Laufener Straße (BGL2) in Surheim, wonach in diesem Bereich der Fahrzeugverkehr problematisch sei, wurden vonseiten der Polizeiinspektion Freilassing insbesondere im Rahmen der Schulwegüberwachung, aber auch zum Abend hin, verstärkt Verkehrskontrollen, darunter auch mehrere Geschwindigkeitsmessungen, durchgeführt.
Zwar wurde hier bislang keine auffällig hohe Anzahl von Verstößen festgestellt, da der Bereich jedoch zahlreich als Schulweg genutzt wird, wird um besondere Rücksicht insbesondere in Bezug auf Schulkinder gebeten.
Ainring
Beamte der Freilassinger Polizei führten in der Nacht zum Montag Verkehrskontrollen im Dienstbereich durch. Gegen 22:50 Uhr wurde ein 36-jähriger Mann mit seinem Hyundai in Hammerau angehalten. Grund für die Anhaltung war eine auffällig langsame und unsichere Fahrweise des PKW.
Bei der Kontrolle konnte zunächst festgestellt werden, dass der Mann verkehrstüchtig war. Die auffällige Fahrweise erklärte er mit einem „Schleifgeräusch“, welches von seinem PKW ausgegangen sein soll.
Während der Kontrolle konnte in der Mittelkonsole des Fahrzeugs durch die eingesetzten Beamten eine auffällige Taschenlampe festgestellt werden. Bei näherer Prüfung stellte sich heraus, dass die Taschenlampe einen integrierten Elektroschocker beinhaltete, der durch einen speziellen Knopf an der Lampe ausgelöst werden konnte. Da der Elektroschocker nicht als solches erkennbar war und auch keine Prüfzeichen vorhanden waren, handelte es sich nach dem Waffengesetz um einen sog. „verbotenen Gegenstand“. Gegen den Mann musste vor Ort ein Strafverfahren eröffnet werden, der Elektroschocker wurde sichergestellt. Über eine mögliche Geldstrafe wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Gericht entscheiden.
Bad Reichenhall
Am Sonntagvormittag (11. Oktober) stellten Bundespolizisten bei Grenzkontrollen auf der A8 drei Kosovaren in einem Fahrzeug fest. Soweit nichts Ungewöhnliches. Das Trio beschäftigte die Beamten aber noch bis zum heutigen Tag.
Den Start machte der Fahrer bereits bei der Kontrolle der Ausweise. Den Einsatzkräften der Bundespolizei legte er eine kroatische Identitätskarte vor, die gefälscht war. Der beiliegende Führerschein entpuppte sich ebenfalls als Fälschung. Die Prüfung seiner echten Personalien ergab, dass der kosovarische Staatsangehörige nicht nach Deutschland hätte einreisen dürfen. Die mutmaßliche Täuschung im Rechtsverkehr bleibt nicht folgenlos: Den 39-Jährigen erwarten nun Strafverfahren unter anderem wegen Urkundenfälschung, unerlaubter Einreise und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bundespolizisten nahmen den Mann fest.
Die Kontrolle des Beifahrers dürfte den Beamten ebenfalls in Erinnerung bleiben. Der 26-Jährige konnte sich ordnungsgemäß ausweisen, wurde in der Vergangenheit allerdings abgeschoben und in der Folge mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt. Da dieses noch gültig war, steht auch er im Verdacht versucht zu haben, unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen. Das war allerdings nicht der einzige Fahndungstreffer: Die Staatsanwaltschaft Marburg suchte nach dem Kosovaren, der in der Vergangenheit zu einer Geldstrafe wegen Diebstahls verurteilt worden war. Diese hatte er noch nicht bezahlt. Die Staatsanwaltschaften Gießen, Darmstadt und Wetzlar suchte mit einer Aufenthaltsermittlung nach dem Mann wegen Diebstahls. Die Staatsanwaltschaft Gießen suchte zudem noch wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nach dem 26-Jährigen. Dem 26-Jährigen wurde die Einreise verweigert. Mit einem Linienflug wurde er heute in den Kosovo zurückgewiesen.
Beanstandungen gab es auch bei dem anderen Insassen, einem 35-jährigen Kosovaren. Die Überprüfung ergab, dass auch dieser nicht berechtigt war in das Bundesgebiet einzureisen. Seine unzureichende Dokumentenlage führte zu einer Strafanzeige wegen Verdachts des Versuchs der unerlaubten Einreise. Er wurde festgenommen und zusammen mit seinem Landsmann in den Kosovo zurückgewiesen.