Rechtzeitig vorgesorgt – ein Thema für alle
Die Betreuungsstelle im Landratsamt Berchtesgadener Land berät und unterstützt bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und ist zentraler Ansprechpartner zum Thema rechtliche Vorsorge, betreuungsvermeidende Hilfen und rechtliche Betreuung. Nächster Beratungstermin am 8. Oktober.
Niemand ist vor einem Unfall oder einer plötzlichen schweren Erkrankung gefeit. Ein Unfall ist schnell passiert; ein unglücklicher Sturz auf der Treppe oder ein Autounfall. Ein Thema das auch junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr betreffen kann. Zudem kann eine altersbedingte Erkrankung oder schwere Vorerkrankung einen Unterstützungsbedarf auslösen. Wer entscheidet im Notfall, wenn ein Erwachsener selbst dazu nicht mehr in der Lage ist?
Nächste Angehörige wie Ehegatten oder Lebenspartner, Eltern und erwachsene Kinder besitzen nicht automatisch eine Vertretungsberechtigung, sondern nur dann, wenn sie in einer Vorsorgeverfügung namentlich benannt und die entsprechenden Aufgabenbereiche umfasst sind.
Mit einer rechtzeitig errichteten Vorsorgeverfügung kann festgelegt werden, wer im Vertretungsfall zu medizinischen Angelegenheiten Auskünfte erhält, über ärztliche Behandlungen oder notwendige medizinische Eingriffe und Fragen zur Anschlussversorgung entscheiden kann. Ebenso kann sich eine Vorsorgevollmacht auf finanzielle und vermögensrechtliche Angelegenheiten sowie persönliche Lebensbereiche wie beispielsweise Aufenthalts- und Wohnfragen, Behörden- und Versicherungs- und Postangelegenheiten beziehen.
Liegt im Vertretungsfall keine gültige Vollmacht vor, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuungsverfahren eingeleitet und ein rechtlicher Betreuer bestellt, der die Befugnis für notwendige Entscheidungen erhält. Rechtliche Betreuer können aus der Familie oder dem sozialen Umfeld stammen. Steht aus dem persönlichen Umfeld niemand zur Verfügung, stehen für die Übernahme dieser Aufgabe ehrenamtliche Betreuer ohne persönlichen Bezug oder berufliche Betreuer bereit. Im Betreuungsverfahren und in einer Betreuung entstehen auch Kosten für den Betroffenen und ein erheblicher Zeitaufwand. Mit einer umfänglichen, rechtsgültigen Vorsorgevollmacht kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.
Welche Arten von Vorsorgeverfügungen gibt es und was wird wofür benötigt? Wie wird eine gültige Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellt? Was ist zu beachten? Wo und wie können Dokumente hinterlegt werden? Wann ist eine Beglaubigung notwendig und sinnvoll?
Die Betreuungsstelle im Landratsamt Berchtesgadener Land berät und unterstützt bei der Erstellung dieser wichtigen Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Eine Terminvereinbarung zur Beratung oder für eine öffentliche Beglaubigung in der Betreuungsstelle ist telefonisch unter +49 8651 773 441 und per E-Mail an betreuungsstelle@lra-bgl.de möglich.
Besuchen Sie auch eine der nächsten kostenfreien Informationsveranstaltungen der Betreuungsstelle Berchtesgadener Land:
Gemeinde Anger, Rathaus
am Donnerstag, 08.10.2026 um 18:00 Uhr
Gemeinde Ainring, Haus der Kultur
am Montag, 19.10.2026 um 18:00 Uhr
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nächste Angehörige wie Ehegatten oder Lebenspartner, Eltern und erwachsene Kinder besitzen nicht automatisch eine Vertretungsberechtigung, sondern nur dann, wenn sie in einer Vorsorgeverfügung namentlich benannt und die entsprechenden Aufgabenbereiche umfasst sind.
Mit einer rechtzeitig errichteten Vorsorgeverfügung kann festgelegt werden, wer im Vertretungsfall zu medizinischen Angelegenheiten Auskünfte erhält, über ärztliche Behandlungen oder notwendige medizinische Eingriffe und Fragen zur Anschlussversorgung entscheiden kann. Ebenso kann sich eine Vorsorgevollmacht auf finanzielle und vermögensrechtliche Angelegenheiten sowie persönliche Lebensbereiche wie beispielsweise Aufenthalts- und Wohnfragen, Behörden- und Versicherungs- und Postangelegenheiten beziehen.
Liegt im Vertretungsfall keine gültige Vollmacht vor, wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuungsverfahren eingeleitet und ein rechtlicher Betreuer bestellt, der die Befugnis für notwendige Entscheidungen erhält. Rechtliche Betreuer können aus der Familie oder dem sozialen Umfeld stammen. Steht aus dem persönlichen Umfeld niemand zur Verfügung, stehen für die Übernahme dieser Aufgabe ehrenamtliche Betreuer ohne persönlichen Bezug oder berufliche Betreuer bereit. Im Betreuungsverfahren und in einer Betreuung entstehen auch Kosten für den Betroffenen und ein erheblicher Zeitaufwand. Mit einer umfänglichen, rechtsgültigen Vorsorgevollmacht kann eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.
Welche Arten von Vorsorgeverfügungen gibt es und was wird wofür benötigt? Wie wird eine gültige Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellt? Was ist zu beachten? Wo und wie können Dokumente hinterlegt werden? Wann ist eine Beglaubigung notwendig und sinnvoll?
Die Betreuungsstelle im Landratsamt Berchtesgadener Land berät und unterstützt bei der Erstellung dieser wichtigen Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Eine Terminvereinbarung zur Beratung oder für eine öffentliche Beglaubigung in der Betreuungsstelle ist telefonisch unter +49 8651 773 441 und per E-Mail an betreuungsstelle@lra-bgl.de möglich.
Besuchen Sie auch eine der nächsten kostenfreien Informationsveranstaltungen der Betreuungsstelle Berchtesgadener Land:
Gemeinde Anger, Rathaus
am Donnerstag, 08.10.2026 um 18:00 Uhr
Gemeinde Ainring, Haus der Kultur
am Montag, 19.10.2026 um 18:00 Uhr
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
red/Pressemitteilung LRA BGL