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Verkehrskontrollen von 10. bis 16. August 2026

Eine 34-Jährige wurde auf der A8 zweimal an einem Tag erwischt; einmal betrunken und danach ohne Führerschein. Ein gesuchter Mann konnte bei Piding einen offenen Haftbefehl bezahlen. Ein österreichischer Zugreisender hatte eine geringe Menge Marihuana unerlaubt eingeführt.

Piding


34-Jährige fällt bei zwei Kontrollen auf


Am Dienstagvormittag hielten die Schleierfahnder der GPI Piding an der Rastanlage Piding-Süd einen Pkw mit deutscher Zulassung an. Die beiden Insassen konnten sich ordnungsgemäß ausweisen; die 34-jährige Fahrerin gab jedoch an, ihren Führerschein zu Hause vergessen zu haben. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass diese Angabe lediglich eine Schutzbehauptung war. Der Führerschein befand sich in Wirklichkeit in amtlicher Verwahrung bei der Verkehrspolizei Holzkirchen.

Weniger als 24 Stunden zuvor war die Fahrerin im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten worden. Hierbei wurde eine Alkoholisierung festgestellt, die deutlich über dem gesetzlich zulässigen Grenzwert lag, weshalb die Fahrerlaubnis zum Zwecke der Einziehung und der Fahrzeugschlüssel zur Unterbindung der Weiterfahrt sichergestellt wurden.

Im Anschluss beschaffte sich die 34-Jährige offensichtlich kurzerhand den Zweischlüssel ihres Pkws, um die geplante Fahrt mit Ziel Kroatien fortzusetzen. Dieser Zweitschlüssel wurde von den Schleierfahndern ebenfalls zur Gefahrenabwehr sichergestellt.

Aufgrund der vorliegenden Sachlage droht der 34-jährigen Deutschen nun neben einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auch ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Haftbefehl vollzogen


Am 15.08.2026, kurz nach Mitternacht, kontrollierte eine Fahndungsstreife der Grenzpolizei Piding auf der BAB A 8, Fahrtrichtung Salzburg, Tank- und Rastanlage Piding-Süd, einen Pkw mit deutscher Zulassung. Dabei händigte der alleine im Pkw befindliche Fahrzeughalter alle für ihn notwendigen Reisedokumente aus. Auf Frage der Beamten gab er an, sich zum Kontrollzeitpunkt auf einer Urlaubsreise nach Griechenland zu befinden. Obwohl die Kontrolle zunächst negativ verlief, wurden noch alle Dokumente und die Person in der Fahndungsdatei abgeglichen. Es stellte sich heraus, dass gegen den Fahrzeughalter ein aktueller Haftbefehl zur Strafvollstreckung einer deutschen Staatsanwaltschaft vorlag. Er konnte diesen durch Zahlung des geforderten Geldbetrages abwenden und im Anschluss daran seine Urlaubsreise fortsetzen.

Teisendorf


Die Bayerische Grenzpolizei kontrollierte am Donnerstag auf Höhe Teisendorf einen 24-jährigen Österreicher, der mit dem Zug von Salzburg in Richtung München unterwegs war. Auf Nachfrage nach verbotenen Gegenständen übergab er freiwillig den Schienenfahndern eine kleine Menge Marihuana. Trotz der Lockerungen durch das Konsum-Cannabis-Gesetz ist die Einfuhr von Marihuana aus dem Ausland nach Deutschland weiterhin verboten. Der Mann wurde daher zur Anzeige gebracht. Nach Aufnahme seiner Personalien und Sicherstellung der geringen Menge durfte er seine Weiterfahrt antreten.

red/Pressemitteilungen Polizei GPI Piding

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