Schneller Elektrorollerfahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit der Polizei durch Piding und Bad Reichenhall
Ein aufmerksamer Bürger konnte den flüchtigen Rollerfahrer ergreifen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Später konnte festgestellt werden, dass das Gefährt Geschwindigkeiten von bis zu 70 km/h erreicht.
Ein E-Scooter Fahrer hat sich am Sonntag, 09.08.2026, gegen 20 Uhr einer Verkehrskontrolle entzogen und ist mit mehr als 50km/h davongefahren. Nach einer Verfolgungsfahrt durch Piding konnte er schließlich im Bereich Staufenbrücke angehalten werden.
Der 31-jährige Österreicher war zuvor mit seinem E-Scooter am Bahnhof Piding mit sehr hoher Geschwindigkeit an einer Polizeistreife vorbeigefahren. Diese nahm umgehend die Verfolgung auf.
Mit Blaulicht, Martinshorn und Lautsprecherdurchsagen wurde der E-Scooter-Fahrer mehrfach zum Anhalten aufgefordert. Das tat er jedoch nicht, vielmehr fuhr er mit mehr als 50km/h in Richtung Aldi davon. Dort nutzte er den Geh- und Radweg neben der Bundesstraße in Richtung Staufenbrücke, ehe ihm durch die Polizei der Weg abgeschnitten wurde. Er wendete, fuhr zurück in Richtung Aldi, dort wurde ihm erneut der Weg abgeschnitten. Die Verfolgung ging weiter, der Mann nutzte schließlich die Unterführung an der B20 und fuhr in Richtung Mauthausen, dort ging es über die Hosemannstraße auf den Geh- und Radweg in Richtung Staufenbrücke und weiter entlang der Saalach auf der Reichenhaller Seite. Dort versuchte er mehrmals das Polizeifahrzeug abzuschütteln.
Ein aufmerksamer Reichenhaller Bürger konnte das Geschehen schon aus der Ferne beobachten - als der E-Scooter-Fahrer schließlich auf Höhe Saalachstraße zum wiederholten Male aus dem Wald kam, griff er nach dessen Rucksack und konnte ihn so bis zum fußläufigen Eintreffen der Beamten festhalten.
Wie sich im Rahmen der Kontrolle herausstellte, konnte der Mann keine Fahrerlaubnis vorweisen. Der E-Scooter war zudem nicht versichert.
Eine spätere Überprüfung ergab, dass der Roller eine Maximalgeschwindigkeit von 70km/h aufweist. Damit fällt er nicht mehr unter die Voraussetzungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Um damit fahren zu dürfen, müsste dieser zum Straßenverkehr zugelassen sein, zudem ist eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich.
Den 31-Jährigen erwartet nun u.a. eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Der 31-jährige Österreicher war zuvor mit seinem E-Scooter am Bahnhof Piding mit sehr hoher Geschwindigkeit an einer Polizeistreife vorbeigefahren. Diese nahm umgehend die Verfolgung auf.
Mit Blaulicht, Martinshorn und Lautsprecherdurchsagen wurde der E-Scooter-Fahrer mehrfach zum Anhalten aufgefordert. Das tat er jedoch nicht, vielmehr fuhr er mit mehr als 50km/h in Richtung Aldi davon. Dort nutzte er den Geh- und Radweg neben der Bundesstraße in Richtung Staufenbrücke, ehe ihm durch die Polizei der Weg abgeschnitten wurde. Er wendete, fuhr zurück in Richtung Aldi, dort wurde ihm erneut der Weg abgeschnitten. Die Verfolgung ging weiter, der Mann nutzte schließlich die Unterführung an der B20 und fuhr in Richtung Mauthausen, dort ging es über die Hosemannstraße auf den Geh- und Radweg in Richtung Staufenbrücke und weiter entlang der Saalach auf der Reichenhaller Seite. Dort versuchte er mehrmals das Polizeifahrzeug abzuschütteln.
Ein aufmerksamer Reichenhaller Bürger konnte das Geschehen schon aus der Ferne beobachten - als der E-Scooter-Fahrer schließlich auf Höhe Saalachstraße zum wiederholten Male aus dem Wald kam, griff er nach dessen Rucksack und konnte ihn so bis zum fußläufigen Eintreffen der Beamten festhalten.
Wie sich im Rahmen der Kontrolle herausstellte, konnte der Mann keine Fahrerlaubnis vorweisen. Der E-Scooter war zudem nicht versichert.
Eine spätere Überprüfung ergab, dass der Roller eine Maximalgeschwindigkeit von 70km/h aufweist. Damit fällt er nicht mehr unter die Voraussetzungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Um damit fahren zu dürfen, müsste dieser zum Straßenverkehr zugelassen sein, zudem ist eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erforderlich.
Den 31-Jährigen erwartet nun u.a. eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
red/Pressemitteilung Polizei Bad Reichenhall