Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat zwei Überschwemmungsgebiete an der Salzach und am Weißbach (Lattengebirge) durch Rechtsverordnung offiziell festgesetzt.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat das nun kleinere Überschwemmungsgebiet an der Salzach in den Städten Freilassing und Laufen sowie in der Gemeinde Saaldorf-Surheim im Landkreis Berchtesgadener Land durch Rechtsverordnung offiziell festgesetzt.
Es handelt sich um eine Fläche, die im Fall eines 100-jährlichen Hochwassers überflutet wird. Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.
Ursprünglich festgesetzt wurde das Überschwemmungsgebiet Salzach im Jahr 1961, nun ermittelte das Wasserwirtschaftsamt auf Grundlage aktueller Daten und anhand eines hydraulischen Modells die Sachlage neu. Mit der erfolgten Festsetzung wird dieser Status in geltendes Recht überführt. Ziel ist es, die Schadensrisiken bei Hochwasserereignissen für Anwohner, Sachwerte und die Umwelt zu minimieren und die natürlichen Rückhalteflächen des Gewässers zu bewahren.
Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt, was also bei Hochwasser tatsächlich überschwemmt wird.
Wie bei der bisherigen Festsetzung ist auch die aktuelle Festsetzung mit bestimmten Einschränkungen verbunden. Dies sind insbesondere die Ausweisung von neuen Baugebieten, das Verbot der Errichtung einzelner baulicher oder sonstiger Anlagen und das Verbot bestimmter Handlungen. Das Landratsamt kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausnahmen von den vorgenannten Verboten erteilen und zum Beispiel einzelne Bauvorhaben zulassen.
Eine Darstellung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete ist unter https://www.umweltatlas.bayern.de/ möglich. Dazu ist der Karteninhalt „Naturgefahren“ auszuwählen. Sodann ist unter der Rubrik „Überschwemmungsgefahren“ die Unterrubrik „Hochwassergefahrenflächen und Überschwemmungsgebiete“ und das Thema „Festgesetzte Überschwemmungsgebiete“ auszuwählen.
Die entsprechenden Unterlagen können auch in den Städten Freilassing und Laufen sowie in der Gemeinde Saaldorf-Surheim eingesehen werden.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat das bisher vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet am Weißbach in der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall und der Gemeinde Bayerisch Gmain nun durch Rechtsverordnung offiziell festgesetzt.
Es handelt sich um eine Fläche, die im Fall eines 100-jährlichen Hochwassers überflutet wird. Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.
Bisher war das Überschwemmungsgebiet auf Basis von Berechnungen des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vorläufig gesichert. Mit der nun erfolgten Festsetzung wird dieser Status in geltendes Recht überführt. Ziel ist es, die Schadensrisiken bei Hochwasserereignissen für Anwohner, Sachwerte und die Umwelt zu minimieren und die natürlichen Rückhalteflächen des Gewässers zu bewahren.
Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt, was also bei Hochwasser tatsächlich überschwemmt wird.
Wie bereits bei der vorläufigen Sicherung ist die Festsetzung mit bestimmten Einschränkungen verbunden. Dies sind insbesondere die Ausweisung von neuen Baugebieten, das Verbot der Errichtung einzelner baulicher oder sonstiger Anlagen und das Verbot bestimmter Handlungen. Das Landratsamt kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausnahmen von den vorgenannten Verboten erteilen und zum Beispiel einzelne Bauvorhaben zulassen.
Eine Darstellung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete ist unter https://www.umweltatlas.bayern.de/ möglich. Dazu ist der Karteninhalt „Naturgefahren“ auszuwählen. Sodann ist unter der Rubrik „Überschwemmungsgefahren“ die Unterrubrik „Hochwassergefahrenflächen und Überschwemmungsgebiete“ und das Thema „Festgesetzte Überschwemmungsgebiete“ auszuwählen.
Die entsprechenden Unterlagen können auch in der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall und der Gemeinde Bayerisch Gmain eingesehen werden.