Verkehrskontrollen von 18. bis 24. Mai 2026
Auf der B21 in Bad Reichenhall wurden wieder einige Verstöße gegen das Lkw-Nachtfahrverbot festgestellt und zudem ein Haftbefehl vollstreckt. Ein 58-Jähriger mit einer offenen Haftstrafe und einem Einreiseverbot wurde auf der A8 erwischt. Am Grenzübergang Melleck erwischten die Schleierfahnder drei Rumänen mit mehreren Tausend Euro im Gepäck. Bei einer Pkw-Kontrolle in Laufen wurde ein gesuchter Mann entdeckt.
Bad Reichenhall
Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall führte am 18.05.2026, zwischen 5 Uhr und 6 Uhr, eine Großkontrollen auf der Bundesstraße 21 zur Überwachung des Lkw-Nachtfahrverbotes durch. Hierbei wurden sie durch Kräfte der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein und der Zentralen Einsatzdienste Traunreut unterstützt. Von 19 kontrollierten Lkw konnten 6 keine Genehmigung vorweisen. Sie wurden angezeigt und deren Weiterfahrt bis 6 Uhr unterbunden. Im Rahmen der Kontrollen wurde zudem die Weiterfahrt eines Gespannes aufgrund nicht zulässiger Abmessung eines Anhängers untersagt und darüber hinaus beim Fahrer Ermittlungen wegen Verstößen nach dem Fahrpersonalgesetz eingeleitet.
Am Dienstag, 20.05.2026, gegen 2 Uhr, wurde der Fahrer eines Lkw auf der Umgehungsstraße bei Bad Reichenhall einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass dieser wegen eines Haftbefehls zur Fahndung ausgeschrieben war. Darüber hinaus konnte er keine Ausnahmegenehmigung für das Nachtfahrverbot vorweisen. Nach Begleichung des offenen Geldbetrages in Höhe von 268,50 € und einer Anzeige wegen des Nachtfahrverbotes wurde der Lkw-Fahrer wieder entlassen. Die Weiterfahrt wurde bis 6 Uhr untersagt.
Piding
58-Jähriger mit offenem Haftbefehl
Am späten Nachmittag des 18.05.2024 kontrollierte eine Fahndungsstreife der Grenzpolizeiinspektion Piding auf der BAB A8 in Fahrtrichtung Salzburg einen VW Golf mit montenegrinischer Zulassung. Am Steuer des Fahrzeugs saß ein 58-jähriger montenegrinischer Staatsangehöriger, der sich bei der Kontrolle ordnungsgemäß ausweisen konnte.
Zunächst ergaben sich weder bei der Überprüfung der Personalien noch bei der Durchsuchung des Fahrzeugs verdächtige Feststellungen. Dennoch schöpften die eingesetzten Beamten aufgrund des nervösen Verhaltens des Mannes weiteren Verdacht. Aus diesem Grund wurden die Fingerabdrücke des 58-Jährigen überprüft.
Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Montenegriner ein Haftbefehl aus dem Jahr 2007 wegen schweren Bandendiebstahl vorlag. Aus ursprünglichen 5 Jahren und 6 Monaten war noch eine Restfreiheitsstrafe von insgesamt 971 Tagen offen. Der Mann wurde daraufhin festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle der GPI Piding verbracht. Zudem bestand gegen den Festgenommenen noch eine Einreisesperre für den gesamten Schengenraum, weshalb die hausinterne Ermittlungsgruppe wegen des Verdachts des Illegalen Aufenthalts ermittelt. Am darauffolgenden Tag erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Drei Rumänen mit mehreren Tausend Euro
Beamte der Grenzpolizeiinspektion Piding haben bei einer Kontrolle auf der B21 am Grenzübergang Melleck einen größeren Bargeldbetrag sichergestellt. Der Pkw mit rumänischer Zulassung war im stark frequentierten Grenzverkehr aufgrund verdächtiger Umstände zur Kontrolle herausselektiert worden.
Bei der anschließenden Überprüfung des Fahrzeugs entdeckten die Einsatzkräfte mehrere tausend Euro Bargeld, das im Fahrzeug versteckt worden war. Im Fahrzeug befanden sich drei rumänische Staatsangehörige im Alter von 55, 56 und 18 Jahren.
Die Personen konnten gegenüber den Beamten keinen plausiblen Nachweis über die Herkunft des Geldes erbringen. Das Bargeld wurde daraufhin sichergestellt. Gegen die drei Männer wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet.
Laufen
Bei der Kontrolle eines in Rumänien zugelassenen Pkw konnten Beamte der Grenzpolizei Laufen in den frühen Morgenstunden des 22.05.26 einen Fahndungserfolg für sich verbuchen. Alle Pkw-Insassen konnten sich ordnungsgemäß ausweisen. Lediglich beim Fahrzeug-Lenker stellten sie eine Fahndungsausschreibung einer deutschen Strafverfolgungsbehörde zur Aufenthaltsermittlung fest. Nach Erhebung aller notwendigen Daten und Beendigung der Kontrolle wurde die Weiterfahrt gestattet.