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Verkehrskontrollen von 30. März bis 5. April 2026

Die Schleierfahnder deckten in Anger, Schneizlreuth und Teisendorf mehrere Delikte wie Trunkenheit, falsche Kennzeichen und Drogen auf. In einem grenzüberschreitenden Zug entdeckten die Schienenfahnder einen aggressiven Ukrainer, der gleich 13 mal gesucht wurde und zudem fremde Dokumente bei sich hatte. In Laufen wurde ein stark betrunkener 60-jähriger Pkw-Fahrer gestoppt.

Anger, Schneizlreuth & Teisendorf


Im Rahmen der Grenzkontrollen wurde am frühen Montagabend, 30.03.2026, ein österreichischer Pkw in Melleck / B21 angehalten. Der Fahrer - ein 39-jähriger Serbe - fuhr zuvor mit überhöhter Geschwindigkeit in die Grenzkontrollstelle ein. Bei der Überprüfung der Fahrzeugdokumente stellten die Polizeibeamten fest, dass das am Pkw angebrachte Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug ausgegeben ist. Der Beschuldigte hatte den Pkw kurz vorher in Österreich erworben und wollte ihn mit den Kennzeichen zu seinem Wohnort überführen. Der Serbe wurde u.a. wegen Kennzeichenmissbrauch und einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.

Am 30.03.2026, gegen 22:45 Uhr, wurde eine Zivilstreife der Grenzpolizei Piding auf einen in Deutschland zugelassenen Pkw aufmerksam. Dieser parkte mit Warnblinklicht auf dem Seitenstreifen im Bereich der Anschlussstelle Anger. Der Fahrer, ein 39-jähriger deutscher Staatsangehöriger, schlief auf dem Fahrersitz und konnte kaum geweckt werden. Der Mann war sichtlich alkoholisiert und aufgrund Medikamenteneinnahme desorientiert. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,2 Promille. Da der Beschuldigte zuvor das Fahrzeug geführt hatte, musste eine Blutentnahme angeordnet werden. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Fast zeitgleich kontrollierte eine weitere Zivilstreife der Grenzpolizei Piding einen italienischen Pkw auf einem Parkplatz im Bereich der A8 / Anschlussstelle Neukirchen. Die Polizeibeamten nahmen sogleich starken Geruch von Marihuana wahr. Die Ursache konnte schnell gefunden werden - ein Einweckglas mit mehr als 20g Marihuana. Da der 42-jährige Italiener nicht unter die Voraussetzungen des legalen Cannabisbesitzes fällt, wurde er aufgrund eines Verstoßes nach dem Konsum-Cannabisgesetz angezeigt.

Freilassing


Der 1. April ist bekannt für Scherze und Überraschungen - doch das Ergebnis einer Kontrolle der Bundespolizei Freilassing am Mittwoch hatte mit einem Aprilscherz nichts zu tun.

Im Rahmen der Kontrolle eines grenzüberschreitenden Einreisezugs überprüften Einsatzkräfte einen 19-jährigen Ukrainer. Der Mann konnte weder Ausweisdokumente noch einen gültigen Fahrschein vorweisen. Es erfolgte die Mitnahme auf die Dienststelle zur Klärung des Sachverhalts. Dort folgte die eigentliche Überraschung: Eine Überprüfung der Fingerabdrücke ergab insgesamt 13 Fahndungstreffer. Darunter befanden sich mehrere Aufenthaltsermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften - unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahls und Beleidigung.

Bei der Durchsuchung des Ukrainers sowie der von ihm mitgeführten Sachen fanden die Beamten zudem eine Visa-Karte, eine Hotelkarte sowie eine Versicherungskarte, die auf eine andere Person ausgestellt waren. Eine nachvollziehbare Erklärung hierfür konnte der Mann nicht geben. Während der Maßnahmen auf der Dienststelle verhielt sich der 19-Jährige unkooperativ und beleidigte mehrfach die eingesetzten Beamten.

Gegen den 19-Jährigen wird nun wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise, Beleidigung, Unterschlagung sowie des Erschleichens von Leistungen strafrechtlich ermittelt. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde dem Ukrainer die Einreise in das Bundesgebiet verweigert. Er wurde nach Österreich zurückgewiesen.

Laufen


Am 05.04.2026, kurz nach 18:30 Uhr, wurde ein 60-jähriger Verkehrsteilnehmer aus Langenbach aus dem Landkreis Freising in der Bahnhofstraße in Laufen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem Herrn konnte im Rahmen der Kontrolle deutliche Alkoholeinwirkung festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest lag deutlich über den erlaubten gesetzlichen Grenzwert und bestätigte die von den Beamten zuvor gemachten Feststellungen. Beim Herrn erfolgte anschließend eine Blutentnahme, die Sicherstellung seines Führerscheins sowie Unterbindung einer Weiterfahrt mit dem Pkw. Dem Lenker des Volkswagens erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

red/Pressemitteilungen Polizei Freilassing, GPI Piding, Bundespolizei Freilassing

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