16 Fahrzeuge waren auf der B20 in Bischofswiesen zum Teil erheblich zu schnell unterwegs. Auf der A8 wurden ein nicht zugelassener Pkw und ein Fahrer mit Fahrsperre gestoppt. An den Grenzbahnhöfen Freilassing und Mühldorf entdeckten die Grenzbeamten zwei gesuchte Personen. Ein unversicherter Pkw wurde auf der A8 bei Neukirchen stillgelegt.
Am Montag, 23.02.2026, wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Kontrollort: Bischofswiesen, Strub, B 20, Kontrollzeit von 07.20 – 11.20 Uhr, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 70 km/h.
Im genannten Zeitraum passierten 715 Fahrzeuge die Kontrollstelle, dabei waren 6 Fahrzeugführer so schnell unterwegs, dass Anzeigen erstattet werden müssen. Gegen weitere 10 Lenker werden bei geringerer Geschwindigkeitsüberschreitung Verwarnungsgelder erhoben.
Der schnellste Fahrzeugführer wurde mit einer Geschwindigkeit von 93 km/h gemessen.
Am Montagabend kontrollierte eine Streife der Grenzpolizei Piding auf der A8, Höhe Anschlussstelle Bad Reichenhall einen Mitsubishi Outlander mit abgelaufener, deutscher Kurzzeitzulassung. Der Fahrer, ein 36-jähriger Iraner aus Regensburg, gab an, dass er das Fahrzeug vor etwa einer Woche gekauft und nicht auf das Ablaufdatum seiner Zulassung geachtet zu haben. Da die weitere Überprüfung ergab, dass für das Fahrzeug keine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, wurde ein Ermittlungsverfahren, u.a. wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet und die Weiterfahrt unterbunden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setze der Mann seine Reise mit dem Zug fort.
Bei der verdachtsunabhängigen Kontrolle eines Pkw mit deutscher Zulassung am Nachmittag des 24.02.2026 auf der BAB A 8 im Bereich des Grenzübergangs Walserberg stellten Beamte der Grenzpolizei Piding fest, dass gegen den Fahrzeuglenker, einem 41-jährigen kroatischen Staatsangehörigen, aktuell eine Fahrerlaubnis-Sperrfrist vorlag. Somit war er nicht berechtigt, im Bundesgebiet ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen. Der hier festgestellte Verstoß wurde als Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht und die Weiterfahrt des Reisenden wurde umgehend unterbunden.
Am Dienstagvormittag (24. Februar) hat die Bundespolizei am Bahnhof Mühldorf einen 42-jährigen Mann mit russischer Staatsangehörigkeit festgestellt, der in einem Regionalzug unterwegs war. Bei der Kontrolle wies sich der Mann mit einem russischen Reisepass aus. Einen erforderlichen Aufenthaltstitel oder ein Visum konnte er jedoch nicht vorlegen. Gegen ihn besteht daher der Verdacht der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland. Der 42-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Zur Sicherung der Zurückweisung nach Kroatien im Dublin-Verfahren wurde er einem Richter vorgeführt und anschließend in eine Abschiebehafteinrichtung eingeliefert.
Am selben Tag hat die Bundespolizei im Rahmen einer Kontrolle am Bahnhof Freilassing einen 48-jährigen staatenlosen Mann festgenommen. Der Mann wurde gegen Mittag in einem Fernverkehrszug überprüft. Er legte einen lettischen Fremdenpass vor, konnte jedoch weder ein Visum noch einen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen. Ein anschließender Datenabgleich ergab mehrere Fahndungsausschreibungen zur Festnahme durch das Ausländeramt Erding sowie die Zentralen Ausländerbehörden in Zirndorf und Oberbayern München. Nach den vorliegenden Erkenntnissen war der Mann erst Anfang des Jahres durch die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt, nach Lettland abgeschoben worden. Gegen ihn besteht ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot, befristet bis Mai 2033. Die Beamten nahmen den 48-Jährigen wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise trotz bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots vorläufig fest und verbrachten ihn zur weiteren Bearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Freilassing. Der Mann wurde am selben Tag einem Richter vorgeführt welcher die beantragte Untersuchungshaft bestätigte. Der Mann wurde in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am Abend des 25.02.2026 kontrollierte eine Streife der Pidinger Grenzpolizei einen Pkw mit deutscher Zulassung auf der BAB A8 in Fahrtrichtung München auf Höhe der Anschlussstelle Neukirchen.
Ursächlich für die Anhaltung war eine Ausschreibung des Kfz-Kennzeichens zur Entstempelung im polizeilichem Fahndungssystem aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes. Es lag hier bereits seit September 2025 keine gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug mehr vor.
Sowohl der Pkw-Lenker, ein 41-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, als auch die sich mit im Fahrzeug befindliche Halterin wurden jeweils wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetzes zur Anzeige gebracht. Die Kfz-Kennzeichen wurden noch vor Ort entstempelt und die Weiterfahrt sogleich unterbunden.
| ← | April 2026 | → | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
| 30 | 31 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | 1 | 2 | 3 |