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Verkehrskontrollen von 15. bis 21. Dezember 2025

Auf der A8 waren zwei Pkw-Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Auch auf der Autobahn erwischten die Schleierfahnder einen gesuchten 49-Jährigen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wurde eine Jordanierin zurückgewiesen. Kurz darauf versuchte sie erneut die Einreise per Zug. Ebenfalls per Zug versuchten zwei Türken einzureisen.

Piding


Zwei Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis


Am Nachmittag des 16.12.25 konnten Beamte der Grenzpolizei Piding insgesamt zwei Pkw-Lenker kontrollieren, welche nicht im Besitz der für das Bundesgebiet notwendigen Fahrerlaubnis waren.

Die erste Kontrolle fand gegen 12.30 Uhr auf der BAB A 8, Fahrtrichtung Salzburg, an der Tank- und Rastanlage Piding-Süd statt. Hierbei händigte der ungarische Fahrzeuglenker zu seinen Personaldokumenten auch seinen nationalen ungarischen Führerschein den Kontrollbeamten aus. Weitere Abklärungen ergaben jedoch, dass ihm seitens einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Ein zweiter Fahndungserfolg stellte sich gegen 16:00 Uhr an gleicher Örtlichkeit ein. Hier kontrollierten die Beamten der GPI Piding einen Pkw mit rumänischer Zulassung und nur dem Fahrzeuglenker besetzt. Auch er händigte neben seinen Personaldokumenten seinen nationalen rumänischen Führerschein aus. Ermittlungen ergaben diesmal, dass ihm das Recht entzogen wurde, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen.

In beiden Fällen wurden die Fahrzeugführer wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht. Die Weiterfahrten wurden unterbunden.

Gesuchter 49-Jähriger erwischt


Am 16. Dezember um 17.00 Uhr kontrollierte eine Streife der Pidinger Grenzpolizei einen Pkw mit montenegrinischer Zulassung auf der Autobahn in Fahrtrichtung München, unmittelbar nach der Einreise ins Bundesgebiet. Hier konnte festgestellt werden, dass gegen den 49 -jährigen montenegrinischen Pkw-Lenker ein aktueller Haftbefehl zur Strafvollstreckung vorlag. Nach Bezahlung der geforderten Strafe konnte er die anhängige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Weiterreise fortsetzen.

Bad Reichenhall & Freilassing


Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten am Donnerstag (18. Dezember) zwei Personen in ihr Herkunftsland zurückweisen. In einem weiteren Fall wurde eine Person in eine Abschiebehafteinrichtung verbracht.


Am Mittwoch (17. Dezember) wurde eine 25-jährige jordanische Staatsangehörige als Insassin eines Reisebusses an der Kontrollstelle auf der A8 im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle überprüft. Sie konnte lediglich eine jordanische Identitätskarte vorlegen. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab zudem ein durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bayreuth aufgrund einer Abschiebung nach Kroatien am 16. Dezember 2025 erlassenes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Aufgrund des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise wurde die Frau zur Dienststelle der Bundespolizei Freilassing verbracht und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurückgewiesen. Bereits wenige Stunden später stellten Einsatzkräfte die Jordanierin erneut in einem grenzüberschreitenden Zug am Bahnhof Freilassing fest. Da sowohl die zuvor erfolgte Abschiebung nach Kroatien als auch die Zurückweisung nach Österreich keine Wirkung zeigten, wurde als neue und nachhaltige Maßnahme die Zurückweisung in das Herkunftsland Jordanien vorbereitet. Am Donnerstag (18. Dezember) wurde die 25-Jährige einem Richter vorgeführt und im Anschluss in eine Abschiebungshafteinrichtung eingeliefert, wo sie nun auf ihre Abschiebung wartet.


Ebenfalls am Mittwoch (17. Dezember) kontrollierte die Bundespolizei am Nachmittag in einem grenzüberschreitenden Einreisezug am Bahnhof Freilassing einen 19-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Der Mann konnte zunächst keine Ausweisdokumente vorlegen und wurde aufgrund des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise zur Dienststelle der Bundespolizei Freilassing verbracht. Dort konnten Beamte kurze Zeit später einen türkischen Führerschein sowie eine türkische Identitätskarte in seiner Socke auffinden. Kurz darauf wurde ein weiterer türkischer Staatsangehöriger in einem Einreisezug kontrolliert. Der 26-Jährige konnte zwar einen gültigen türkischen Reisepass vorlegen, verfügte jedoch weder über ein erforderliches Visum noch über einen Aufenthaltstitel. Auch für ihn endete die Reise auf der Dienststelle der Bundespolizei Freilassing. Bereits am Folgetag (18. Dezember) konnte die Zurückweisung der beiden Männer vom Flughafen München aus auf dem Luftweg in die Türkei vollzogen werden.

red/Pressemitteilungen Polizei GPI Piding, Bundespolizei Freilassing

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