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Neue Taxitarife für den Landkreis Berchtesgadener Land ab 15. November 2025

Mit den neuen Tarifen tritt auch eine völlig überarbeitete Taxitarifordnung in Kraft. Die größte Neuerung ist dabei die Einführung eines Tarifkorridors.

Ab dem 15. November 2025 treten im Landkreis Berchtesgadener Land neue Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxiverkehr in Kraft. Die überarbeitete Taxitarifordnung, initiiert durch Anträge der lokalen Taxiunternehmen, zielt darauf ab, eine transparente und wirtschaftlich tragfähige Preisstruktur zu schaffen und gleichzeitig modernen Anforderungen des Personenbeförderungsmarktes gerecht zu werden.

Die Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land hat die beantragte Tariferhöhung geprüft und basierend auf den wirtschaftlichen Preissteigerungen der letzten drei Jahre angepasst und genehmigt. Die Neuregelung stellt sicher, dass die Betriebskosten der Unternehmen gedeckt sind und die Qualität sowie Verfügbarkeit des Taxigewerbes im Landkreis erhalten bleibt.

Zentrale Neuerung: Einführung eines Tarifkorridors


Ein wesentliches Element der neuen Verordnung ist die Einführung eines flexiblen Tarifkorridors (§ 3a der Taxitarifordnung) für vorab bestellte Fahrten. Künftig haben Taxiunternehmen die Möglichkeit, Preise innerhalb einer Spanne von bis zu +20 % bzw. -5 % vom festgelegten Grundtarif mit dem Fahrgast zu vereinbaren. Diese Flexibilität kommt insbesondere digitalen Buchungssystemen wie Taxi-Apps entgegen und ermöglicht individuelle Preisabsprachen bei Vorbestellungen.

Geltungsbereich und Verbindlichkeit


Die Taxitarifordnung gilt für das gesamte Pflichtfahrgebiet des Landkreises Berchtesgadener Land. Innerhalb dieses Gebiets sind die Tarife für alle Taxifahrten verpflichtend anzuwenden, es sei denn, es wurde im Vorfeld eine abweichende Vereinbarung innerhalb des genannten Tarifkorridors getroffen.

Informationen für Bürger und Gäste


Alle detaillierten Beförderungsentgelte und -bedingungen sind in der „Taxitarifordnung für den Landkreis Berchtesgadener Land“ im Amtsblatt Nr. 45 vom 4. November 2025 veröffentlicht. Das Amtsblatt sowie weitere Informationen sind unter folgenden Links einsehbar:
* https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/amtsblaetter/
* https://www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/strassenverkehr/personenbefoerderungsrecht/

Zudem ist jedes Taxiunternehmen verpflichtet, eine Ausfertigung der aktuellen Tarifordnung im Fahrzeug mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzulegen, um maximale Transparenz zu gewährleisten.

red/Pressemitteilung LRA BGL

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