In einem Zug bei Freilassing entdeckte die Bundespolizei zwei Türken mit mehreren Fahndungenausschreibungen. Ein 24-Jähriger fuhr unter Drogeneinfluss durch Ainring. Am Grenzübergang Walserberg nahm die Grenzbeamten zwei gesuchte Personen fest. Unter Drogeneinfluss war ein Österreicher auf der A8 mit einem vollbesetzten Pkw-Anhänger-Gespann unterwegs. Wegen eines großen Diebstahls stellten die Schleierfahnder einen Pkw sicher und nahmen die Fahrer fest. Ein Este gab seiner 17-jährigen Tochter in Unken und Schneizlreuth Fahrunterricht. In Bischofswiesen waren einige Fahrzeuge zu schnell unterwegs.
Am Montagnachmittag (3. November) kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen grenzüberschreitenden Zug und nahmen dabei zwei türkische Männer fest, die jeweils mit mehreren Fahndungsausschreibungen gesucht wurden.
Für einen 37-jährigen Türken endete die Reise nach Deutschland am Bahnhof Freilassing. Der Mann war im Jahr 2014 aus Deutschland in die Türkei abgeschoben worden. Gleichzeitig wurde gegen ihn ein siebenjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt. Bei seinem erneuten Einreiseversuch stellten die Beamten fest, dass gleich fünf Fahndungsausschreibungen gegen ihn vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte ihn per Haftbefehl wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung sowie bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Von der ursprünglich verhängten Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten muss der 37-Jährige nun noch 588 Tage verbüßen.
Auch die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte ihn zur Fahndung mittels Strafvollstreckungshaftbefehl wegen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln ausgeschrieben. Die geforderten Geldstrafen konnten vor Ort durch die Person nicht beglichen werden. Zudem suchte die Staatsanwaltschaft Potsdam wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nach dem Türken, da er noch eine Restfreiheitsstrafe von 31 Tagen verbüßen muss. Ursprünglich waren in diesem Fall ebenfalls sechs Monate Freiheitsstrafe verhängt worden. Der 37-Jährige wurde am Folgetag von Beamten der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Für einen weiteren türkischen Reisenden, einen 51-jährigen Mann, endete die Fahrt mit demselben Zug ebenfalls in Freilassing. Gegen ihn lag eine Ausschreibung der Landesoberbehörde für Einwanderung (LEA) Berlin zur Festnahme aufgrund eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbotes vor. Der Mann war erst im September diesen Jahres aus Deutschland in die Türkei unter anderem wegen Betruges und anderer Delikte ausgewiesen worden. Zugleich war gegen ihn ein einjähriges Einreiseverbot verhängt worden. Wegen seiner versuchten Rückkehr nach Deutschland ermittelt die Bundespolizei wegen des Tatverdachts der versuchten unerlaubten Einreise entgegen einer Wiedereinreisesperre. Die Bundespolizei leitete die erforderlichen Maßnahmen ein. Der 51-Jährige wurde am Dienstag mit einem Linienflug direkt in die Türkei zurückgewiesen.
Am 04.11.2025 führten die Beamten der Polizeiinspektion Freilassing mehrere Fahrzeugkontrollen in den späten Abendstunden durch. Dabei fiel ihnen ein 24-jähriger slowakischer Fahrzeugführer auf, welcher in Ainring auf der Dorfstraße unterwegs war. Augenscheinlich stand der Pkw-Fahrer unter Drogeneinfluss, was im Nachgang ein Drogenschnelltest bestätigte. Beim Fahrzeugführer wurde eine Blutentnahme angeordnet. Er musste eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich hinterlegen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.
Bei Kontrollen am Dienstag (4. November) stellten die Beamte der Bundespolizei zwei Personen fest, gegen die diverse Ausschreibungen in den Fahndungssystemen vorlagen.
Am Vormittag kontrollierten Einsatzkräfte an der Kontrollstelle am Grenzübergang Walserberg einen 38-jährigen kroatischen Mann. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen ihn ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vorlag. Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro verurteilt worden. Da er den offenen Betrag direkt vor Ort begleichen konnte, durfte der Kroate seine Reise fortsetzen.
Am frühen Nachmittag kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 26-jährigen ungarischen Staatsangehörigen in einem aus Österreich kommenden Einreisezug. Dabei zeigte sich, dass der Mann kein unbeschriebenes Blatt ist – insgesamt waren 124 zurückliegende Einträge zu seiner Person in den Fahndungssystemen verzeichnet.
Aktuell suchte die Staatsanwaltschaft Dortmund den 26-Jährigen zur Aufenthaltsermittlung wegen eines räuberischen Diebstahls. Darüber hinaus bestand eine Ausschreibung des Amtsgerichts Tiergarten (Berlin) zur Vermögensabschöpfung. Aufgrund eines besonders schweren Falls des Diebstahls lag zudem noch eine offene Forderung in Höhe von 900 Euro vor. Vermögenswerte konnten bei dem Ungarn nicht festgestellt werden. Bereits am Vortag war der Mann von der Bundespolizeiinspektion Passau festgestellt und nach Österreich zurückgewiesen worden. Auch die Freilassinger Bundespolizei entschied, ihm die Einreise zu verweigern, da er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Die Zurückweisung erfolgte noch am selben Tag.
Am Sonntag, dem 09.11.2025, gegen 11:30 Uhr, kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein ein österreichisches PKW-Anhänger-Gespann. Im Laufe der Kontrolle erhärtete sich zunehmend der Verdacht, dass der 34-jährige Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Laut eigenen Angaben war die fünfköpfige Besatzung des PKW-Sprinters auf dem Rückweg von einem Konzert.
Nachdem der österreichische Fahrzeugführer an der Kontrollörtlichkeit einen Urintest nicht durchführen konnte, folgte ein Speicheltest bei der nahegelegenen Grenzpolizeiinspektion. Dieser schlug positiv auf THC (Cannabiskonsum) an. Daraufhin ordneten die Polizeikräfte eine Blutentnahme an und brachten den 34-Jährigen ins Klinikum Bad Reichenhall zur ärztlichen Blutabnahme und Begutachtung.
Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt für 24 Stunden ausdrücklich untersagt. Anschließend konnte die Heimreise nach Österreich nur mit dem PKW fortgesetzt werden, da die anderen Fahrzeuginsassen nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis für das Anhängergespann verfügten.
Gegen den Österreicher wurde infolge der Fahrt unter Drogeneinfluss ein Bußgeldverfahren im Sinne des § 24a StVG eingeleitet. Es sieht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor.
Am 07.11.2025 gegen späten Abend führte die Grenzpolizei Piding eine Kontrolle auf der Autobahn A8, Höhe Neukirchen in Fahrtrichtung München, durch. Dabei wurde ein VW mit ukrainischer Zulassung überprüft. Die Überprüfung ergab, dass das Fahrzeug durch die Slowakei als Beweismittel zur Sicherstellung ausgeschrieben war.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass die beiden Insassen, ukrainische Staatsbürger im Alter von 40 und 47 Jahren, an einem Eigentumsdelikt in der Slowakei beteiligt waren. Bei der Straftat wurden Elektroartikel im mittleren sechsstelligen Wert entwendet. Obwohl die Tatverdächtigen kein Diebesgut mitführten, wurden noch teils während der Kontrolle in der Slowakei europäische Haftbefehle gegen die beiden Männer erlassen, die schließlich eine Festnahme ermöglichten. Nach ihrer Vorführung beim zuständigen Richter wurden die Tatverdächtigen in eine Justizvollzugsanstalt verbracht, um die Auslieferung in die Slowakei vorzubereiten.
Am Nachmittag des 7. November 2025 wurde an der Grenzkontrollstelle B21 Melleck eine 17-jährige estnische Frau bei der Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis von Beamten der Grenzpolizei Piding gestoppt. Die junge Frau befand sich laut eigenen Angaben mit dem Pkw mit estnischer Zulassung auf einer "Übungsfahrt", bei der ihr Vater, der als Beifahrer im Fahrzeug war, die Fahrt erlaubte. Er gab an, dass dies in Estland normal und erlaubt sei.
Die Weiterfahrt wurde sofort unterbunden. Sowohl die Fahrerin als auch der Beifahrer wurden nach dem Straßenverkehrsgesetz angezeigt. Nach der Aufnahme der Anzeigen konnte der Vater mit seiner gültigen Fahrerlaubnis die Fahrt fortsetzen.
Ebenfalls am Grenzübergang B21 Melleck wurde am Abend des 07.11.2025 ein 25-jähriger Kroate bei der Einreise mit seinem Pkw bei der Kontrolle gestoppt, da er keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Die Grenzpolizei Piding unterband auch hier die Weiterfahrt des Fahrers und nahm eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis auf. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste der 25-Jährige seine Reise mit einem anderen Verkehrsmittel fortsetzen.
Am Donnerstag, 06.11.2025 wurde in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein eine Geschwindigkeitskontrolle in Bischofswiesen durchgeführt.
Kontrollort: Bischofswiesen, B 20, von 08.49 – 12.18 Uhr, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 50 km/h.
Im genannten Zeitraum passierten 860 Fahrzeuge die Messstelle, dabei waren 8 Pkw Lenker so schnell unterwegs, dass Anzeigen erstellt werden müssen. 14 weitere Fahrzeugführer müssen bei geringerer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Verwarnungsgeldern rechnen. Der schnellste Autofahrer wurde an diesem Tag mit einer Geschwindigkeit von 81 km/h gemessen.
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