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Landratsamt verbietet teilweise Ausweichverkehr für die A8 im Berchtesgadener Land

Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner und zur Entlastung der betroffenen Gemeinden entlang der Autobahn A8 hat das Landratsamt Berchtesgadener Land temporäre Durchfahrtsverbote an den Autobahnausfahrten in den Kommunen Teisendorf, Anger und Piding an bestimmten Tagen erlassen.

Ab sofort werden im Berchtesgadener Land entlang der Autobahn A8 an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen temporäre Durchfahrtsverbote im nachgeordneten Straßennetz eingeführt. Ziel ist es, die Anwohner in den betroffenen Gemeinden zu entlasten, die bei hohem Verkehrsaufkommen massiv unter dem Ausweichverkehr bei Stau auf der Autobahn leiden. Die Regelung im Berchtesgadener Land orientiert sich an den Richtlinien des Landkreises Rosenheim und gilt für jede Art von Verkehr im nachgeordnete Straßennetz an den Autobahnabfahrten. Im Vorfeld der Maßnahme fand eine Beteiligung der Fachbehörden und der betroffenen Gemeinden statt.

Das klare Bekenntnis des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange, dass der Verkehr auf den Autobahnen bleiben soll, um die Orte entlang der Strecke zu entlasten und entstehende Gefahren zu verhindern, sowie das im Landkreis Rosenheim ausgesprochene Durchfahrtsverbot haben Landrat Bernhard Kern dazu veranlasst, sich intensiv um ein solches Verbot und damit um die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Berchtesgadener Land zu bemühen.

„In den Vergangenheit mussten wir immer wieder feststellen, dass gerade zu den Hauptreisezeiten viele Autofahrerinnen und Autofahrer bei starkem Verkehr die Autobahn verlassen und Ausweichrouten durch die anliegenden Kommunen wählen. Das hat nicht nur zu mehr Lärm- und Abgasbelästigung geführt, sondern auch die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner gefährdet“, betont Landrat Bernhard Kern. Es gelte, die Lebensqualität in den Wohngebieten zu sichern.

Von der Sperrung der Ausweichrouten ist nur der staubedingte Ausweichverkehr betroffen, sie gilt also nur für die Verkehrsteilnehmer, die den Stau aus Gründen der Zeitersparnis umfahren wollen. Betreiber von Navigationsplattformen werden vom Landratsamt über die bestehenden Durchfahrtsverbote informiert, sodass die Navigationsgeräte bei Stau Hinweise zum Verbleib auf der Autobahn kommunizieren.

red/Pressemitteilung LRA BGL
Bild © LRA BGL
a8 ausweichsperre 00

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