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Zwei Eugendorfer fahren mit Kajak auf dem Königssee

Der Königssee darf aufgrund der Lage im Nationalpark Berchtesgaden ohne Genehmigung nicht mit Wasserfahrzeugen befahren werden.

Am 04.09.2025, um 14:15 Uhr, teilte die Bayerische Seenschifffahrt Königssee zwei verbotswidrig auf dem Königssee fahrende "Kajakfahrer" telefonisch bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden mit. Im Rahmen der Bootsstreifenfahrt wurden auf halber Seelänge, Höhe der sog. "Echowand", Kajakfahrer festgestellt. Diese waren jeweils mit einem roten Einsitzer Festrumpfkajak in Fahrtrichtung Seelände unterwegs.

Beide Fahrzeuge wurden angehalten und von den jeweiligen Führern, die aus Österreich kamen, die Personlien erhoben. Gegen die 39-jährigen und 41-jährigen Eugendorfer wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz beim Landratsamt Berchtesgadener Land eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auf kürzestem Wege zurück zur Seelände gestattet.

red/Pressemitteilung Polizei Berchtesgaden

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