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Überschwemmungsgebiete entlang der Stoißer Ache vorläufig gesichert

Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat aufgrund der Ermittlungen des Wasserwirtschaftsamts Traunstein das Überschwemmungsgebiet Stoißer Ache in den Gemeinden Anger, Piding und der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall vorläufig gesichert.

Es handelt sich um eine Fläche, die im Fall eines 100-jährlichen Hochwassers überflutet wird. Ein 100-jährliches Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat die Fläche anhand eines hydraulischen Modells ermittelt und in Karten dargestellt.

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt, was also bei Hochwasser tatsächlich überschwemmt wird. Ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung treffen. Insbesondere kann die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser angepasst werden.

Die vorläufige Sicherung ist mit bestimmten Einschränkungen verbunden. Dies sind insbesondere die Ausweisung von neuen Baugebieten, das Verbot der Errichtung einzelner baulicher oder sonstiger Anlagen und das Verbot bestimmter Handlungen. Das Landratsamt kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Ausnahmen von den vorgenannten Verboten erteilen und zum Beispiel einzelne Bauvorhaben zulassen.

Weitere Informationen, die Bekanntmachung und die Karten wurden auf der Website des Landratsamts Berchtesgadener Land unter https://www.lra-bgl.de/lw/umwelt-natur/wasser- recht/hochwasser/ueberschwemmungsgebiete/ veröffentlicht.

Die entsprechenden Unterlagen können auch in den Gemeinden Anger, Piding und der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall eingesehen werden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet unter der Adresse des Landesamts für Umwelt (https://www.lfu.bay-ern.de/wasser/hw_ue_gebiete/info_uegef_gebiete_uab/index.htm) einzusehen.

red/Pressemitteilung LRA BGL
Bild © Wasserwirtschaftsamt Traunstein
überschwemmungsgebiete stoißer ache 00

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