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Unsicheren Gefahrguttransport am Walserberg gestoppt – Fahrer hatte keine Ahnung

Der Lkw-Fahrer hatte das verplombte Fahrzeug in Triest übernommen, ohne dass er über die tatsächliche Ladung informiert wurde.

Anfang der Woche wurde ein Sattelzug mit bulgarischer Zulassung am Grenzübergang Walserberg auf der A8, Bad Reichenhall, durch den Zoll abgefertigt. Bei der Überprüfung der Ware durch die Zollbeamten wurde festgestellt, dass es sich um fast 18 Tonnen flüssige Ladung handelte. Da der Verdacht bestand, dass es sich bei dem Stoff um Gefahrgut handelte, wurde die Kontrollgruppe Schwerverkehr der Verkehrspolizei Traunstein angefordert.

Nach umfangreichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Ladung von der Türkei nach Italien importiert wurde. Am dortigen Hafen in Triest wurde der Sattelauflieger schließlich von der bulgarischen Spedition übernommen. Bei der Übernahme war der Sattelauflieger mit einer Plombe verschlossen. Der Fahrer wusste nicht, dass er fast 18 Tonnen entzündbares und umweltgefährdendes Gefahrgut geladen hatte und fuhr bis zum Grenzübergang Walserberg. Eine ADR-Schulungsbescheinigung für das Lenken des Gefahrguttransportes hatte der Fahrzeugführer ebenso wenig wie die gemäß Gefahrgutrecht geforderte Schutzausrüstung. Auch Feuerlöscher oder orangefarbene Gefahrguttafeln waren an dem Sattelzug nicht vorhanden. Zudem konnte ermittelt werden, dass die Verpackung in welcher das Gefahrgut transportiert wurde gar nicht dafür zugelassen war. Die Kennzeichnung der Verpackung mit Gefahrzettel, Gefahrgutnummer usw. war ebenfalls nicht vorhanden.

Mehrere an dem Transport beteiligte Firmen erhalten durch die Polizei Anzeigen nach dem Gefahrgutrecht. Die bulgarische Spedition, musste einen dreistelligen Betrag als Sicherheit für das Ordnungswidrigkeitenverfahren bei der Polizei hinterlegen. Der Fahrzeugführer wurde nicht angezeigt, da er offensichtlich der einzige an dem Transport Beteiligte war, der nachweislich nichts von seiner gefährlichen Ladung wusste.

Sehr kostspielig wird auch das Umpumpen, Umladen sowie Kennzeichnen des Gefahrgutes, welches nur durch eine Fachspedition durchgeführt werden kann. Zudem müssen ein Fahrzeugführer mit ADR-Schulungsbescheinigung, Schutzausrüstung und ein geeignetes Fahrzeug organisiert werden. Die Kosten hierfür sind natürlich durch die beteiligten Firmen zu tragen. Bis die Maßnahmen durchgeführt und die Sicherheit wieder hergestellt ist, wird der Sattelzug durch die Polizei festgesetzt.

red/Pressemitteilung VPI Traunstein

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